Um den Opferschutz in Hamburg weiter zu verstärken, soll die Zeugenbetreuungsstelle am Landgericht Hamburg ausgebaut werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen vor, über den die Bürgerschaft am 23. Oktober abstimmen wird. Für den Ausbau ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entgeltgruppe E9 vorgesehen. Die Zeugenbetreuungsstelle informiert, berät und begleitet seit 1994 vor allem Zeuginnen und Zeugen von Straftaten.
Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Von einer Straftat direkt betroffene Menschen haben teils schwere Übergriffe gegen Leib und Leben erlitten oder mussten als Außenstehende grausame Szenen mit ansehen. Solche oftmals traumatisierenden Gewalterfahrungen machen es den Betroffenen schwer, über das Erlittene zu sprechen und damit ihre für die Aufklärung der Straftat zentrale Rolle als Zeuginnen und Zeugen wahrzunehmen. Damit sie das schaffen, steht ihnen am Hamburger Landgericht seit vielen Jahren die Zeugenbetreuungsstelle zur Verfügung. Hier werden die Betroffenen nicht nur rechtsberatend unterstützt, sondern sie erfahren auch menschlichen Beistand und Halt, der es ihnen oftmals überhaupt erst ermöglicht, sich in einem Strafverfahren im Rahmen ihrer Aussage erneut mit der besagten Gewaltsituation zu konfrontieren. Darum begrüßen wir die personelle Aufstockung der Zeugenbetreuungsstelle ausdrücklich, denn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten elementare Arbeit zugunsten unseres humanitären Prinzipien verpflichteten Rechtsstaates. Die komplexer werdenden Verfahren erfordern eine immer zeitintensivere Betroffenenbetreuung. Sie gilt es auch weiterhin sicherzustellen, denn sie dient beidem: Der Strafverfolgung der Täter ebenso wie dem Schutz der Opfer.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „In den letzten Jahren gab es zahlreiche Neuregelungen, um Opfer von Straftaten und deren Rechtsstellung zu stärken. Wer Zeugin oder Zeuge einer Straftat geworden ist, ist in der Regel – gerade wenn es sich um ein Gewalt- oder Sexualverbrechen handelt – auf Hilfe angewiesen. Die in diesen Fällen so wichtige Unterstützung übernimmt in Hamburg die Zeugenbetreuungsstelle des Landgerichts. Dazu gehört beispielsweise die anspruchsvolle Aufgabe, Opfer- und Tatzeuginnen und -zeugen vor Gericht zu begleiten und so zu verhindern, dass Aussagen aus Angst vor Täterinnen und Tätern nicht gemacht oder zurückgezogen werden. Damit kommt der Zeugenbetreuung eine bedeutende Aufgabe zu. Infolge der Stärkung des Opferschutzes wird auch die Zeugenbetreuung immer häufiger in Anspruch genommen. Mit zwei zusätzlichen Stellen sorgen wir dafür, dass die Betroffenen auch in Zukunft bestmöglich unterstützt werden können.“


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