Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), hat Berichten zufolge die Zustimmung zum Medienstaatsvertrag im Landtag in Magdeburg gestoppt und damit die Vorlage der Regierung blockiert. Der neue Medienstaatsvertrag sieht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent vor. Die Anpassung wurde von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit Blick auf den Rundfunkauftrag ermittelt. CDU und AfD in Sachsen-Anhalt haben dies von Anfang an kritisch gesehen und hebeln nun in einem Alleingang den Rundfunkstaatsvertrag aus. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion steht weiterhin zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie zum Medienstaatsvertrag.
Dazu Farid Müller, medienpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Heute ist kein guter Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir Grünen stehen zu den Öffentlich-Rechtlichen als Teil einer vielfältigen Medienlandschaft. ARD, ZDF und Co. garantieren – gerade auch in Krisenzeiten – einen unabhängigen und objektiven Journalismus in Deutschland. Wir in Hamburg haben dem Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag zugestimmt, damit die öffentlich-rechtlichen Sender so ausgestattet sind, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Währenddessen hängen sich Teile der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt an einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent auf. Und das obwohl der Beitrag seit 2009 nicht erhöht und 2015 sogar um 48 Cent gesenkt wurde. Seitdem sind weitere fünf Jahre vergangen und eine Erhöhung um weniger als ein Euro ist aus unserer Sicht absolut maßvoll.
Schon mit dieser moderaten Erhöhung muss der NDR 300 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren einsparen – das sind 60 Millionen Euro jährlich. Jetzt kommt es nicht zu dieser Erhöhung, weitere dramatische Einsparungen stehen deswegen an. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Idee eines Indexmodells für den Rundfunkbeitrag, das auf Seiten der Rundfunkanstalten für Planungssicherheit sorgen würde, weiterhin positiv. Das Verhalten von Sachsen-Anhalt ist aus unserer Sicht ein klarer Verfassungsbruch. Aus diesem Grund unterstützen wir Grünen auch eine Klage der Rundfunkanstalten vor dem Verfassungsgericht, um erneut klarzustellen, dass der Entscheidungsspielraum der Landtage in Bezug auf den Rundfunkbeitrag gering, aber eben auch Ausdruck der Staatsferne ist.“


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