Fraktionsvorstand

Änderung bei Karfreitagsregelung – Zeitgemäße Lösung für das vielfältige Leben in Hamburg

Heute hat der Hamburger Senat beschlossen, dass die bisherige Karfreitagsruhe angepasst wird. Von nun an gilt das sogenannte Tanzverbot am Karfreitag nur noch von 5 Uhr morgens bis 24 Uhr. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bewerten diese Entscheidung als guten, zeitgemäßen Schritt: Der Senat berücksichtigt sowohl die Bedürfnisse religiöser Menschen, die am Karfreitag einen Tag der Ruhe und Besinnung einfordern, als auch die Wünsche derjenigen, die von Donnerstag auf Freitag tanzen gehen wollen. Damit wurde eine tragfähige Lösung gefunden, die der individuellen Vielfalt der Hansestadt langfristig Rechnung trägt.

Dazu Jennifer Jasberg, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Hamburg lebt von seiner kulturellen Vielfalt. Für viele Menschen in unserer Stadt ist das Ausgehen und Feiern, das Genießen von Club- und Konzertkultur von hoher Bedeutung. Hamburg ist eine überwiegend säkulare Stadt, ein Großteil der Menschen ist hier nicht kirchlich gebunden. Vor diesem Hintergrund war die bisherige Regelung eines sogenannten Tanzverbotes von 2 Uhr am Karfreitag bis 2 Uhr am Ostersamstag nicht mehr zeitgemäß. Dennoch gilt es natürlich, den Schutz der religiösen Ansprüche grundsätzlich zu achten. Es ist sehr erfreulich, dass dem Hamburger Senat nun ein tragfähiger Kompromiss gelungen ist – zwischen den Bedürfnissen religiöser Menschen und derjenigen, die auch von Donnerstag auf Karfreitag gern ausgehen und die einmalige Club- und Livekultur in Hamburg genießen wollen. Ab diesem Jahr gilt das Tanzverbot am Karfreitag erst ab fünf Uhr und endet um 24 Uhr. In der Vergangenheit haben uns immer wieder viele Stimmen erreicht, die die bisherige Regelung zu restriktiv fanden. Die nun erfolgte Verkürzung des sogenannten Tanzverbots ist der richtige und zeitgemäße Weg für eine moderne Großstadt wie Hamburg.“

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Der Karfreitag ist ein Feiertag mit besonderem Charakter. Er soll als ruhiger Festtag gelebt werden und ist für die christlichen Glaubensgemeinschaften einer der wichtigsten Tage des Jahres. Gleichzeitig gibt es in Hamburg eine plurale Stadtgesellschaft mit unterschiedlichsten Bedürfnissen. Insofern ist das bisherige strikte Musik- und Tanzverbot nicht mehr zeitgemäß. Die vom Senat nun vorgelegte Änderung ist daher zu begrüßen. Die neue Regelung ist pragmatisch und nimmt Rücksicht auf die verschiedenen Lebenslagen der Menschen in unserer Stadt.“

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