In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft hat die Grüne Fraktion das Thema „Klare Abfuhr für halbherzigen Klimaschutz: Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zukunftsweisend“ zur Aktuellen Stunde angemeldet. Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche der Klage von Klimaaktivist*innen recht gegeben, dass fehlender Klimaschutz die Freiheiten kommender Generationen einschränkt und das Klimaschutzgesetz des Bundes daher in Teilen verfassungswidrig ist. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt das Urteil als wichtigen Schritt zu mehr klimapolitischen Maßnahmen, insbesondere in diesem Jahrzehnt.
Dazu Rosa Domm, klimapolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Verfassungsgericht hat bestätigt, dass Klimaschutz ein Grundrecht ist. In Zukunft kann mangelnder Klimaschutz eingeklagt werden. Dieses Urteil zeigt uns, dass der Rechtsstaat nicht vor der Klimakrise kapituliert, sondern unsere Lebensgrundlagen sichert. Das ist ein fantastischer Erfolg für die Klimabewegung und die vielen Menschen, die sich schon so lange dafür eingesetzt haben, dass die Bundesregierung endlich handelt. Auch in Hamburg werden wir unser Klimaschutzgesetz unter die Lupe nehmen und wie angekündigt überarbeiten.”
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