Nach dem gescheiterten Brexit-Abkommen im britischen Unterhaus ist ein harter Brexit immer wahrscheinlicher. Neben vielfältigen wirtschaftspolitischen Konsequenzen hätte ein ungeordneter Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union auch Folgen für die britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Hamburg, die hier ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben – sie würden zum Beispiel ihren Aufenthaltsstatus verlieren. Um solche unbilligen Härten für die 4.000 britischen Staatsangehörigen in Hamburg zu vermeiden, hat der rot-grüne Senat Vorkehrungen getroffen.
Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg ist wirtschaftlich, kulturell und emotional eng mit Großbritannien verbunden. Unser größter Wunsch wäre es, dieses wunderbare Land würde Teil der Europäischen Union bleiben. Aber wir müssen den Tatsachen ins Auge sehen und uns auch auf den nicht unwahrscheinlichen Fall eines harten Brexits vorbereiten. Das bedeutet neben vielen wirtschaftlichen Verwerfungen auch, unsere britischen Mitbürgerinnen und Mitbürger vor unbilligen Härten zu schützen. Es darf nicht sein, dass sie ihren Aufenthaltsstatus verlieren, wenn ein ungeordneter Ausstieg Großbritanniens aus der EU über sie hinwegrollt. Wir müssen uns um diese Menschen kümmern, denn sie gehören zu unserer Stadt. Deshalb haben wir bereits alle britischen Staatsangehörigen in dieser Stadt über Einbürgerungsverfahren informiert. Eine besondere Fürsorgepflicht gilt unseren Beamten mit britischer Staatsangehörigkeit, die an Hamburger Schulen und Hochschulen lehren und forschen. Hier hat der rot-grüne Senat eine Sonderregelung durchgesetzt, damit niemand den Beamtenstatus verliert. Aber auch für alle anderen britischen Staatsangehörigen wurde auf Bundesebene eine dreimonatige Aufenthaltserlaubnis beschlossen, so dass niemand gezwungen wäre, am 29. März unsere Stadt zu verlassen. Egal wie es mit dem Brexit weitergeht, wir werden weiterhin auf das Beste hoffen und sind auf das Schlimmste vorbereitet.“
Hintergrund:
In Hamburg leben 4.000 Bürgerinnen und Bürger mit britischer Staatsbürgerschaft, die im Falle eines harten Brexits, also ohne Übergangsvertrag, ihren Aufenthaltsstatus verlieren und das Land verlassen müssten, sofern sie keine andere europäische Staatsbürgerschaft besitzen. Seit dem britischen Referendum zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union im Jahr 2016 haben sich in Hamburg bereits über 800 britische Staatsangehörige einbürgern lassen. Für alle anderen besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Einbürgerungsverfahren vor dem 29. März einzuleiten, um den Aufenthaltsstatus in Deutschland und in Hamburg langfristig zu sichern.
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