Im Jahr 2011 wurde das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, von 46 europäischen Ländern unterzeichnet. Nach der Ratifizierung hat dieses Übereinkommen den Rang eines Bundesgesetzes und fordert auch von Hamburg gerade heute neue Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung. Die rot-grünen Regierungsfraktionen reichen für die Bürgerschaftssitzung am 16. Dezember daher einen Antrag ein, in dem es um die Fortschreibung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt geht. Denn mit der Corona-Pandemie sind die Fallzahlen der häuslichen Gewalt angestiegen und die gesellschaftlichen Lasten der Pandemie werden national und international überproportional oft den Frauen aufgebürdet.
Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Am internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen gilt unsere Solidarität allen, die sich überall auf der Welt für gleiche Rechte und gegen Gewalt einsetzen. Opfer von Gewalt brauchen unsere volle Unterstützung. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern strukturelles Unrecht, gegen das wir uns gemeinsam mit ganzer Kraft stellen.
Sehr bewusst bringen wir deshalb heute einen Antrag in die Bürgerschaft ein, mit dem wir die Bundesregierung und alle Vertragsstaaten auffordern, die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen. Um den Schutz von geflüchteten oder migrierten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, zu stärken, ist es wichtig, dass die Bundesregierung ihre Vorbehalte zu den entsprechenden Artikeln der Konvention fallen lässt.
In Hamburg ist die Istanbul-Konvention unser Maßstab für die Fortschreibung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, die wir in einem breiten Beteiligungsprozess weiterentwickeln wollen. Frauen sind zum Beispiel besonders von zunehmender und oft sexualisierter Gewalt im digitalen Raum betroffen. Dabei werden einzelne Frauen nicht nur gezielt verletzt, sondern es wird auch versucht, ihre Stimmen im gesellschaftlichen Diskurs zum Schweigen zu bringen. Wir wollen wirksame Instrumente und Wege finden, um auch im digitalen Raum die Gewalt gegen Frauen konsequent zu bekämpfen.“
Dazu Annkathrin Kammeyer, Expertin für Opferschutz der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Gerade im Pandemie-Jahr 2020 ist es besonders wichtig, den 25. November, den internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, sichtbar zu machen. Die Pandemie hat die Situation vieler von Gewalt betroffener Frauen verschlechtert. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern passiert tagtäglich inmitten unserer Gesellschaft. Wir wollen, dass Frauen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Mit unserem Antrag wollen wir die Rahmenbedingungen für den engagierten Kampf unserer Gesellschaft gegen Gewalt an Frauen verbessern. So soll die Fortschreibung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in einem breiten Beteiligungsprozess und unter Maßgabe der Einhaltung der Istanbul-Konvention weiterentwickelt werden. Wir wollen in Hamburg mit Nachdruck daran arbeiten, dass Deutschland die Istanbul-Konvention vollständig umsetzt. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, insbesondere auch zugewanderte von Gewalt betroffene Frauen wirksamer zu schützen und die Vorbehalte gegen entsprechende Passagen der Istanbul-Konvention zurückzunehmen.“
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