Antidiskriminierung

Bundestag beschließt Ehe für alle: Ein historischer Sieg für die Liebe

Mit 396 Ja-Stimmen bei 226 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen hat der deutsche Bundestag heute die Ehe für alle beschlossen. Die Hamburger GRÜNEN freuen sich über die klare Entscheidung und bewerten sie als historisch und überfällig zugleich. Fraktion und Partei feierten gemeinsam mit Gästen bei Kaffee und Kuchen im Café Gnosa.

Dazu Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Lesben, Schwule und Queers der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion sowie „Vater“ der Hamburger Ehe:

„Das war eine historische Entscheidung im Bundestag und Hamburg hat maßgeblich dazu beigetragen. Wir haben uns 1999 mit der ‚Hamburger Ehe‘ als erstes Bundesland auf den Weg gemacht und Hamburg hat den heute beschlossenen Antrag gemeinsam mit Rheinland-Pfalz 2015 als Bundesratsinitiative eingebracht. Und Hamburg wird diesem Antrag selbstverständlich auch kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Darüber bin ich unheimlich glücklich und ich denke, wir können alle zusammen auch ein wenig stolz auf das Erreichte sein.“

Dazu Anna Gallina, GRÜNE Landesvorsitzende:

„Der Bundestag hat endlich ‚Ja‘ gesagt! Gleiche Liebe –  gleiche Rechte, endlich wird auch bei uns wahr, was in Frankreich, Finnland, Uruguay und dem katholischen Irland längst Realität ist. Ich freue mich riesig für alle schwulen und lesbischen Paare, die endlich heiraten und Kinder adoptieren können. Im Bundestag wurde heute Gleichstellungsgeschichte geschrieben. Als Bürgerrechtspartei der ersten Stunde haben wir jahrelang für die Öffnung der Ehe gekämpft und schließlich gewonnen. Ich bedanke mich bei allen, die so viele Jahre für dieses große Ziel gekämpft haben.”

Hintergrund:
Hamburg hatte 1999 mit der „Hamburger Ehe“ – einer symbolischen Trauung vor dem Standesamt – den Weg für den heutigen Bundestagsbeschluss geebnet. 2001 folgte dann das Lebenspartnerschaftsgesetz, nach dem die Paare lediglich ‚verpartnert‘, aber nicht ‚verheiratet‘ waren. Gleiche Rechte gab es bis heute nicht, insbesondere das Gemeinsame Adoptionsrecht fehlte bislang. Nun hat Deutschland mit diesem Entschluss zu vielen anderen Ländern, wie Frankreich, Spanien, Großbritannien, Schweden, Dänemark, Niederlanden, USA, Irland und Argentinien und vielen weiteren gleichgezogen.

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