Hamburg geht beim Gewaltschutz von Frauen voran und setzt sich auf Bundesebene für eine schnellere, unkomplizierte Auflösung gemeinsamer Mietverträge bei Partnerschaftsgewalt ein. Bislang ist dafür ein langwieriges Gerichtsverfahren notwendig, das für gewaltbetroffene Frauen verlängertes Leid bedeutet. Die Grüne Fraktion zeigt sich hocherfreut darüber, dass der Senat diese wichtige Initiative, die auf einem Bürgerschaftsantrag der Regierungsfraktionen beruht (siehe Anlage), bundesweit vorantreibt.
Dazu Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Ich freue mich sehr, dass der Senat unsere Initiative zur Beendigung gemeinsamer Mietverträge bei Partnerschaftsgewalt im Bund aktiv vorantreibt. Das eigene Zuhause ist für viele Frauen immer noch der gefährlichste Ort. Ein gemeinsamer Mietvertrag verlängert das Leid von Frauen, die Gewalt durch ihren (Ex-)Partner erleben: Sie kommen häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren aus dem Vertrag und bleiben in dieser Zeit abhängig von den Tätern. Bisher muss die Zustimmung bei nicht verheirateten Paaren umständlich in einem eigenen Gerichtsverfahren eingeklagt werden. Hamburg setzt hingegen darauf, dass diese Klage in das Gewaltschutzverfahren am Familiengericht eingebunden wird. Auf diese Weise verkürzt sich die Zeit vor Gericht und die Frauen können schneller ihren Weg in die Unabhängigkeit finden. Zugleich werden Schutzeinrichtungen wie die Frauenhäuser entlastet. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt für einen selbstbestimmten Neuanfang.“


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