Das Hamburger Modellprojekt Housing First zeigt seit 2022, wie wirkungsvoll der Ansatz der direkten Wohnungsvermittlung für obdachlose Menschen sein kann. Schon jetzt, lange vor dem geplanten Abschluss im Juni 2025, ist das ursprünglich festgelegte Kontingent von 30 Wohnungen nahezu ausgeschöpft. Daher wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen das Wohnungsangebot kurzfristig erweitern und planen eine Erhöhung der Zuwendungssumme an die Trägergemeinschaft um 20 Prozent. Zudem strebt Rot-Grün an, Housing First langfristig zu verstetigen und als festen Bestandteil der Obdachlosenhilfe in Hamburg zu verankern. Über den entsprechenden Antrag entscheidet die Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 13. November.
Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Das Modellprojekt Housing First ist bereits jetzt ein voller Erfolg. Nach gut zwei Jahren können wir feststellen: Dieser progressive und mutige Ansatz in der Obdachlosenhilfe funktioniert. Es ist daher nur folgerichtig, dass wir das Modellprojekt bis zum Ende nochmals intensiv nutzen und noch mehr Wohnungen an obdachlose Menschen vermitteln wollen. Langfristig muss Housing First als fester Pfeiler der Obdachlosenhilfe in Hamburg verankert und weiter ausgebaut werden. Unser Ziel ist es, dass immer mehr obdachlose Menschen im ersten Schritt eine eigene Wohnung und damit ein sicheres Dach über dem Kopf bekommen – alle weiteren Hilfen können dann darauf aufbauen. Dem Team von Housing First danke ich schon jetzt für die bisher geleistete Arbeit und gratuliere zu den bereits erreichten Erfolgen.“
Dazu Iftikhar Malik, Experte für Wohnungslosenhilfe der SPD-Faktion Hamburg: „Obwohl die Evaluation des Projekts ‚Housing First‘ noch aussteht, zeichnet sich doch ab, dass dieser spezielle Hilfsansatz erfolgsversprechend ist. Bei Menschen mit verschiedenen, verfestigten Problemlagen und sozialen Schwierigkeiten schafft die vorrangige Lösung des Wohnproblems die Voraussetzung für die Annahme weiterer Hilfen. Schritt für Schritt können so Schwierigkeiten angegangen und vielleicht gelöst werden. Das ist ganz im Sinne des Hilfsanspruchs aus §67 des zwölften Sozialgesetzbuchs. Wir wollen diesen Ansatz stärken und noch in diesem Jahr eine Ausweitung ermöglichen. Damit kommen wir in der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe ein gutes Stück vorwärts.“
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