Den Zusammenhalt und die Teilhabe aller Menschen in einer freien und solidarischen Gesellschaft zu ermöglichen, ist Ziel der rot-grünen Regierungskoalition. Dazu gehören insbesondere die Absicherung und Hilfen zur Überwindung von Lebensrisiken. Im Doppelhaushalt 2025/2026 ist für die Sozialbehörde ein Gesamtaufwand in Höhe von fast elf Milliarden Euro vorgesehen. Mit einem gemeinsamen Haushaltsantrag setzen die Regierungsfraktionen darüber hinaus Akzente beim Thema Schutz und Hilfe bei Gewalt, der Beteiligung von Menschen mit Behinderung sowie der Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Zu den Haushaltsberatungen in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 16. bis 18. Dezember legt Rot-Grün insgesamt 16 Sammelanträge vor, die unter dem Titel „Investieren in ein starkes Hamburg von morgen“ über 160 Einzelmaßnahmen abdecken.
Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Die sozialen Herausforderungen unserer Zeit sind gewaltig: Inflation, hohe Wohnungsbaukosten und die Folgen multipler Krisen setzen die Menschen und unsere soziale Infrastruktur unter Druck. Gleichzeitig erleben wir, wie Populist*innen und extremistische Kräfte soziale Konflikte anheizen, um unsere Demokratie zu schwächen. Unser rot-grüner Sozialhaushalt 2025/26 setzt daher ein klares Zeichen für Solidarität und Teilhabe. Mit zusätzlichen Investitionen stärken wir den Gewaltschutz, die Obdachlosenhilfe, die Inklusion, die Flüchtlingsarbeit und den sozialen Arbeitsmarkt. In Hamburg setzen wir die Istanbul-Konvention konsequent um, fördern Frauenhäuser, Beratungsstellen und Präventionsprojekte, und bringen 2026 mit 400.000 Euro die zentrale Förderung des Netzwerks ‚StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt‘ auf den Weg. Ebenso schaffen wir mit zusätzlichen Mitteln für den Housing First-Ansatz und mehr ärztlichen Sprechstunden konkrete Verbesserungen für obdachlose Menschen. Damit machen wir erneut klar: Hamburg ist eine soziale Stadt, die niemanden zurücklässt.“
Dazu Annkathrin Behr, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Menschen können im Laufe ihres Lebens aus unterschiedlichsten Gründen in existenzielle Krisen geraten. Es ist wichtig, dass sie sich in diesen Situationen auf einen starken Sozialstaat verlassen können. Mit unserem Haushaltsantrag setzen wir einen besonderen Schwerpunkt bei der Unterstützung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Mehr als drei Millionen Euro – insbesondere für den Betrieb des siebten Hamburger Frauenhauses sowie für Beratungsstellen und Gewalthilfeeinrichtungen – sind ein dringend benötigter Beitrag zum Schutz von Frauen mit Gewalterfahrungen. Mit zusätzlichen 600.000 Euro weiten wir den Housing First-Ansatz aus und unterstützen obdachlose Menschen auf dem Weg in den eigenen Wohnraum. Mit der Förderung des Partizipationsfonds sorgen wir für mehr Mitbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Wir setzen uns dafür ein, dass dringend benötigte Fachkräfte ausgebildet und angeworben werden können und dass Fort- und Weiterbildung gestärkt werden. So unterstützen wir den Erhalt guter Arbeit und die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen. Hamburg ist eine soziale, inklusive und weltoffene Stadt. Mit unserem Haushalt sorgen wir dafür, dass es so bleibt.“
Ausgewählte Schwerpunkte des rot-grünen Antragspaketes zum Hamburger Doppelhaushalt 2025/26
Gewaltschutz stärken
Die Regierungsfraktionen stellen in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt mehr als drei Millionen Euro für den Gewaltschutz bereit und sichern damit den Betrieb des siebten Frauenhauses für Frauen mit psychischen Erkrankungen, den Ausbau der Kapazitäten bei der Koordinierungsstelle 24/7 für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, die verstärkte Inanspruchnahme der Beratungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen, die Unterstützung der Frauenhausbewohnerinnen bei der Wohnungssuche sowie Gewaltächtungsarbeit in den Stadtteilen ab.
Housing First-Ansatz ausbauen und verstetigen
Der Verlust der eigenen Wohnung und erst recht die Obdachlosigkeit stellen ein existenzielles Lebensrisiko dar, bei dem schnelle und wirksame Hilfe nötig ist. Hamburg hat ein sehr ausdifferenziertes Hilfssystem für Menschen, die davon betroffen sind. Zunächst sollen die Fachstellen für Wohnungsnotfälle alles tun, um den Verlust der Wohnung möglichst zu verhindern. Wer in Hamburg Anspruch auf Sozialleistungen hat, hat auch ein Anrecht auf ein Obdach in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Wenn sich Obdachlosigkeit verfestigt und weitere Problemlagen hinzukommen, ist es ein vielversprechender Ansatz, zunächst das Wohnungsproblem (Housing First) zu lösen, um anschließend weitere Problemlagen anzugehen. Deshalb soll dieser Ansatz, der in Hamburg bereits erprobt wird, weitergeführt und ausgebaut werden. Dafür stellen die Regierungsfraktionen insgesamt 600.000 Euro zusätzlich bereit.
Beteiligung von Menschen mit Behinderung
Mit dem Hamburger Partizipationsfonds fördert die Sozialbehörde niedrigschwellige Maßnahmen und Projekte, die die aktive Mitwirkung, Mitbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft ermöglichen und stärken. Nach einer Evaluation der Pilotphase Ende 2024 soll der Partizipationsfonds in den kommenden Jahren verstetigt und gestärkt werden. Beratungsleistungen sowie die Administration sollen zudem für die Dauer von mindestens drei Jahren an einen Träger übertragen werden. Da eine Weiterentwicklung und Ausweitung geplant und der Fonds mittlerweile so gut etabliert ist, dass die jährlichen Mittel von 150.000 Euro ausgeschöpft sind, soll der Fonds im Haushalt 2025/26 mit jeweils 100.000 Euro pro Jahr aufgestockt werden.
Berufliche Weiterbildung in Zeiten der Transformation stärken
Mit der finanziellen Absicherung verschiedener Weiterbildungsprogramme setzen die Regierungsfraktionen einen weiteren Schwerpunkt. Insgesamt sind hier rund 970.000 Euro vorgesehen. Rot-Grün sieht in der beruflichen Weiterbildung einen wichtigen Schlüssel, um die dringend notwendige nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen zu können. Weiterbildung ist die Voraussetzung für die Gewinnung von Fachkräften und trägt zum Erhalt von guter Arbeit und damit auch der Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen bei.
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