Die multiplen Krisen der letzten Jahre haben auch in Hamburg Menschen finanziell belastet. In der Folge gibt es eine erhöhte Nachfrage nach den Angeboten der Schuldner*innenberatung. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen daher mit einem gemeinsamen Antrag die Beratungsstellen in der Stadt stärken, Kurz-und Notfallberatungen ausbauen und mit Hilfe der Erhöhung von Einkommensgrenzen mehr Menschen eine kostenlose Beratung ermöglichen. Über das rot-grüne Vorhaben stimmt die Bürgerschaft in ihrer kommenden Sitzung am 18. September ab.
Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Bürger*innen in finanziellen Notlagen finden bei der Schuldner*innenberatung wichtige Unterstützung. Durch die wirtschaftlichen Krisen der letzten Jahre sind die Beratungsstellen jedoch stark ausgelastet. Das liegt unter anderem daran, dass viele Menschen neben ihren finanziellen Problemen auch psychisch stark belastet sind und daher eine umfangreichere Betreuung benötigen. Um diesen komplexeren Bedarfen gerecht zu werden, muss die Schuldner*innenberatung ausgebaut werden. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen wollen wir die Beratung außerdem zukünftig für noch mehr Menschen in Not kostenlos zugänglich machen. Gleichzeitig ist uns auch der Abbau bürokratischer Hürden in den Beratungsstellen wichtig – zum Beispiel bei der Kostenabrechnung. Vor dem Hintergrund der noch anhaltenden wirtschaftlichen Krisen sind diese Maßnahmen ein sehr wichtiges Signal an die Bürger*innen: Wir stellen die soziale Beratung von überschuldeten Menschen sicher.“
Dazu Annkathrin Behr, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Die öffentliche Schuldner:innenberatung ist ein wichtiger Pfeiler unserer Sozialpolitik. Mit elf Beratungsstellen ist Hamburg hier bereits gut aufgestellt, um gemeinsam mit überschuldeten Haushalten Lösungen für ihre finanzielle Schieflage zu finden und neue Perspektiven zu entwickeln. Die Anlaufstellen vermitteln unter anderem bei außergerichtlichen Einigungen mit Gläubigern oder informieren umfassend über das Verbraucherinsolvenzverfahren. Mit Ausweitung der offenen Kurz- und Notfallberatung sichern wir schnelle Hilfe in akuten Notsituationen und erleichtern den Betroffenen einen guten Übergang in eine umfassende Beratung. Bei der Neuausschreibung der öffentlichen Beratungsstellen sollen zudem die Einkommensgrenzen für Hilfesuchende angehoben und bürokratische Hürden abgebaut werden – so können noch mehr Menschen in Hamburg die benötigte Unterstützung erhalten und ihre finanzielle Situation langfristig stabilisieren.
Hintergrund:
Zum 1. August 2025 werden die Leistungen der Schuldner*innenberatung im Rahmen einer Neuausschreibung in Hamburg neu vergeben. Dabei wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen die Erfahrungen der letzten Vergabeperiode nutzen und dafür sorgen, dass die Beratungsstellen auch in Zeiten wirtschaftlicher Krisen weiterhin für alle Menschen in finanziellen Notlagen zugänglich sind und kompetent unterstützen können.
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.
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