Stadtentwicklung

Ferienwohnungen: Wohnraum ist keine touristische Gelddruckmaschine

In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft wird das neue Wohnraumschutzgesetz debattiert (s. Drs. 21/14113 und 21/14442; Bericht des Stadtentwicklungsausschusses). Die neuen Regelungen liefern einen klaren Handlungsrahmen bei der Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung. Die genehmigungsfreie Vermietung zum Beispiel über digitale Portale wie AirBNB oder Wimdu, ist zukünftig auf acht Wochen statt bislang auf sechs Monate im Jahr begrenzt. Das Vermietungsangebot muss zudem über eine sogenannte Wohnraumschutznummer und einen Vermietungskalender verfügen, um die Einhaltung der Regelungen wirkungsvoll überprüfen zu können.

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „In den zentralen Szenevierteln wird zunehmend Wohnraum zweckentfremdet, indem er als Ferienwohnung angeboten wird – häufig an der Steuer vorbei. Das neue Wohnraumschutzgesetz macht den bisher undurchsichtigen Dauervermietungen, die schwer zu überprüfen waren, endlich ein Ende. Unsere Ansage ist klar: Wer künftig länger als zwei Monate im Jahr seine Wohnung als Ferienwohnung vermietet, muss mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro rechnen. Es ist nicht nur ein Unding sondern auch unsozial, wenn jemand eine Wohnung, die er beispielsweise für 800 Euro angemietet hat, für mehrere Tausend Euro als Ferienwohnung anbietet und nicht mal Steuern darauf zahlt. Dass die FDP nun genau diese Steuergerechtigkeit kritisiert, ist mir völlig schleierhaft. Das entspricht nicht meinem Gerechtigkeitssinn. Für tausende von Wohnungssuchenden ist es wichtig, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein wird, eine Wohnung zu einer touristischen Gelddruckmaschine zu machen. Schluss mit diesem Reibach.”

Hintergrund

Aktuell kann bis zu 50 Prozent der Wohnfläche für sechs Monate als Ferienwohnung ohne jeden Nachweis angeboten werden. Die dauerhafte Vermittlung ganzer Wohnungen als Ferienwohnung ist derzeit nicht gestattet, wird aber zunehmend unerlaubt gemacht. Bisher war es schwierig, solche Angebote aufzudecken. Das neue Wohnraumschutzgesetz ändert dies nun: Der zulässige Zeitraum wird drastisch auf zwei Monate gekürzt und ohne Registrierungsnummer bei den zuständigen Stellen ist jegliche Vermietung und Vermittlung zukünftig eine Ordnungswidrigkeit. Allen Online-Portalen wird es ab Anfang des kommenden Jahres untersagt sein, Wohnungen ohne Registrierungsnummer zu vermitteln. Der Bußgeldrahmen wird auf 500.000 Euro kräftig angehoben – und der gilt auch für AirBNB, wenn die Adressdaten nicht herausgeben werden. Auch werden die Finanzämter auf die Vermittlungsportale angesetzt, um der massiven Steuerhinterziehung in diesem Geschäftsfeld nachzugehen.

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