Tarifverhandlungen zwischen Sozialpartnern sind wesentlich für die Förderung guter Arbeitsbedingungen und Löhne. SPD und Grüne wollen daher Tarifbindung und Tariftreue als verbindliche Kriterien im Hamburger Vergaberecht verankern. Über einen entsprechenden rot-grünen Zusatzantrag stimmt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung ab.
Dazu Filiz Demirel, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Ich freue mich sehr, dass wir uns bei der Tariftreue im Vergaberecht weiter vorwärtsbewegen. Nachdem lange unklar war, ob es noch ein Bundestariftreuegesetz geben wird, nehmen wir jetzt das Steuer selbst in die Hand. Dabei ist uns besonders wichtig, dass das Hamburger Gesetz in enger Anlehnung an den Entwurf des Bundestariftreuegesetzes sowie der Regelungen in anderen Bundesländern, wie Bremen oder dem Saarland, erarbeitet wird. Bei der Entwicklung des Gesetzes werden wir zudem die Perspektiven der Gewerkschaften sowie weiterer Akteur*innen aktiv einbinden. Mit dem geplanten Tariftreuegesetz nehmen wir unsere Vorbildfunktion als städtische Arbeitgeberin wahr und stellen sicher, dass nach Tarif vergütet und die Prinzipien Guter Arbeit eingehalten werden. Darauf können sich die Menschen in Hamburg auch in Zukunft verlassen.“
Dazu Jan Koltze, Sprecher für Arbeitsmarkt und Gewerkschaften der SPD-Fraktion Hamburg: „Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sind der beste Garant für gute Arbeit, sowohl im Hinblick auf anständige Löhne als auch für gute Arbeitsbedingungen. Daher ist klar: Die Tarifbindung von Betrieben in Deutschland muss wieder besser werden. Das Vergaberecht, also die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand, ist hierbei ein wichtiges Instrument. Wir stehen zu den Beschlüssen, die wir dazu in der Hamburgischen Bürgerschaft bereits gefasst haben. Die noch amtierende Bundesregierung aus SPD und Grünen hat dazu Ende November mit dem Beschluss über den Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes wichtige und lang erwartete Impulse gegeben. An diesem Gesetzentwurf soll sich der Senat orientieren, wenn er der Bürgerschaft den zugesagten Gesetzentwurf über die Verankerung der Tariftreue im Vergaberecht zuleitet. Das hat Rot-Grün mit einem Antrag zur heutigen Bürgerschaftssitzung noch einmal bekräftigt.“
Den Zusatzantrag finden Sie hier.


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