Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert in ihrer heutigen Sitzung das neue Grundsteuerrecht für Hamburg. Hamburg setzt dabei auf ein Wohnlagemodell, welches unter Berücksichtigung der Wohnlage vorrangig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zur Berechnung der Grundsteuer heranzieht. Damit nutzt Hamburg die Möglichkeit einer Öffnungsklausel, um von der Bundesregelung abzuweichen. Das Hamburger Modell soll eine spürbare Erhöhung der Grundsteuer aufgrund des starken Anstiegs der Bodenwertentwicklung verhindern. Im Zuge der Verabschiedung des Grundsteuerrechts bringen die Fraktionen von SPD, Grüne und CDU auch einen Zusatzantrag ein, der neben einigen Änderungen am Grundsteuergesetz eine regelmäßige Berichterstattung des Senats über die Umsetzung der neuen Grundsteuer sicherstellen soll.
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das im großen Konsens mit Mietervereinen und Grundbesitzverbänden erarbeitete Grundsteuermodell für Hamburg ist eine gute Nachricht für die Mieter*innen in dieser Stadt. Das Ziel der Grundsteuerreform war die Sicherung des bisherigen Grundsteueraufkommens, nicht dessen Erhöhung und damit eine Stabilisierung der Mieten in der Stadt. Dies ist uns gelungen. Mit der Einführung der Grundsteuer C haben wir zudem ein zusätzliches Instrument zur Bekämpfung gegen Bodenspekulation geschaffen. Das ist ein großer Erfolg. Die von der CDU-Fraktion geäußerte Kritik daran weisen wir klar zurück. Die Grundsteuer C soll Bodenspekulationen unattraktiver machen. Sie ergänzt neben der neuen Bodenpolitik und sozialen Erhaltungsverordnung den Instrumentenkasten der Stadt.“
Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben frühzeitig erkannt, dass ein neues Grundsteuer-Modell den besonderen Gegebenheiten eines Stadtstaates und einer prosperierenden Stadt mit einem angespannten Wohnungsmarkt Rechnung tragen muss. Es war daher richtig, dass Hamburg von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat. Unser Modell geht bei der Berechnung der Steuer von der Fläche aus und ergänzt diese durch das in Hamburg etablierte und rechtlich gesicherte Wohnlagenverzeichnis. Vereinfacht ausgedrückt heißt dies: Grundsätzlich nehmen wir bei den Messzahlen einen Abschlag von 30% für Wohnen im Vergleich zu Gewerbeimmobilien vor. Die Wohnlage unterscheidet dann weiter nach normaler und guter Wohnlage. Für die normale Wohnlage sehen wir einen weiteren Abschlag vor. Da wir insbesondere diejenigen im Blick haben müssen, die in geförderten Wohnungen – also Sozialwohnungen – leben, sehen wir für diese Wohnungen einen weiteren Abschlag vor. Das Verfahren wird für die Bürgerinnen und Bürger sehr einfach sein. Die Angaben, die von den Steuerpflichtigen gemacht werden müssen, sind aus jedem Mietvertrag oder einem Grundbuchauszug einfach abzulesen. Wir schaffen also ein transparentes und für die Finanzverwaltung einfach anzuwendendes Verfahren. Es wird aufkommensneutral sein, so dass der Stadt die wichtigen Einnahmen aus dieser Steuer erhalten bleiben. Die erhöhte Grundsteuer C für brachliegende aber baureife Grundstücke wird Spekulationen mit Boden entgegenwirken. Das ist im Sinne einer nachhaltigen Bodenpolitik sinnvoll und schützt die Hamburgerinnen und Hamburger vor unkontrollierbaren Preissteigerungen. Für unseren Weg sprechen auch die im Haushaltsausschuss befragten Expertinnen und Experten. Selten habe ich eine so einmütig positive Beurteilung eines Gesetzesvorhabens erlebt. Mit unserem Zusatzantrag stellen wir zudem sicher, dass die Bürgerschaft regelmäßig über die Auswirkungen des neuen Grundsteuermodells informiert wird, um gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können.”
Dazu Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Von der notwendigen Neuregelung der Grundsteuer sind alle Menschen in der Stadt betroffen. Als Hamburger CDU haben wir frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine Grundsteuer auf Basis aktueller Immobilienwerte nicht akzeptabel ist. Dies würde für Mieter und Eigentümer in vielen unterschiedlichen Stadtteilen zu massiven Mehrbelastungen führen. Daher unterstützen wir eine eigene Landesregelung bei der Grundsteuer auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen. Das nun vorliegende Gesetz ist ein einfaches und transparentes Modell, für das sich auch andere Bundesländer entschieden haben. Die Grundsteuer bleibt zur Finanzierung wichtiger kommunaler Aufgaben erhalten. Das Gesamtaufkommen wird nicht erhöht. Für uns ist klar: Die Grundsteuerreform darf nicht zu hohen Zusatzkosten für Mieter und Eigentümer in unserer Stadt führen. Dies gilt für Wohngebäude, aber auch für gewerblich genutzte Immobilien, zu denen bislang noch weniger Daten vorliegen. Daher ist es auch ganz wichtig, dass die Bürgerschaft weiter regelmäßig über die Umsetzung der Grundsteuerreform und mögliche Belastungsverzerrungen in einzelnen Fällen informiert wird. Eine zusätzliche Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke lehnen wir allerdings klar ab. Dies ist eine Alibi-Lösung, die schon einmal gescheitert ist und von allen Experten skeptisch gesehen wird. Hier sollte auch der Senat erkennen, dass durch eine Grundsteuer C keine zusätzlichen Bauflächen aktiviert werden.“
Hintergrund: Der Haushaltsausschuss hat im Vorfeld der Bürgerschaftlichen Beratungen in einer Anhörung im Haushaltsausschuss Expertinnen und Experten zu den Auswirkungen der verschiedenen Grundsteuermodelle befragt. Dabei hatte sich eine starke Präferenz für das nun vorliegende Hamburger Wohnlagemodell abgezeichnet. Vom Mieterverein Hamburg über den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen bis zum Grundeigentümerverband Hamburg hatten alle das Gesetz als geeignet, gut oder richtig beurteilt.
Neuste Artikel
Fraktionsvorstand
AfD gesichert rechtsextrem – Imhof: „Diese Partei muss verboten werden!“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD ab sofort als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Grundlage sind laut Behörde umfassende Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aussagen, Verhaltensweisen und Strukturen innerhalb der Partei. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt diesen Schritt ausdrücklich – und fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Dazu Sina Imhof, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Der Verfassungsschutz…
Fraktionsvorstand
Kohlekraftwerk Moorburg gesprengt – Gwosdz: „In Hamburg sagt man Tschüss“
Am gestrigen Mittwoch wurde das letzte Kesselhaus des Kohlekraftwerks Moorburg gesprengt. Damit wird das Ende der Kohleverstromung in Hamburg endgültig eingeleitet. Die Grüne Fraktion begrüßt diesen symbolischen Moment als Meilenstein für den Abschied von fossiler Energie – und als Aufbruchssignal in eine klimaneutrale Zukunft. Dazu Michael Gwosdz, Vorsitzender der Grünen Fraktion Hamburg: „In Hamburg sagt…
Arbeitsmarkt
Zum Tag der Arbeit – Grüne in Hamburg warnen vor sozialen Rückschritten im Bund
Am heutigen 1. Mai gehen in Hamburg Tausende Menschen unter dem Motto „Mach dich stark mit uns“ auf die Straße – für bessere Löhne, gerechte Arbeitsbedingungen und eine solidarische Gesellschaft. Der diesjährige Tag der Arbeit steht im Zeichen zweier Regierungsbildungen: Während in Hamburg Rot-Grün den sozial-ökologischen Kurs fortsetzt, ist im Bund unter Führung der Union ein Rückschritt…
Ähnliche Artikel
Haushalt
Reform der Schuldenbremse – Änderung der Hamburgischen Verfassung sichert Bundesregelung rechtlich ab
Die Neuregelung der Schuldenbremse auf Bundesebene hat auch in den Ländern die Möglichkeit einer strukturellen Kreditaufnahme ermöglicht. Um diese ins Landesrecht wirkende Regelung rechtssicher festzuschreiben, schlagen die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen eine Änderung der Hamburgischen Landesverfassung vor. Über den rot-grünen Antrag debattiert die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 24. April. Dazu Dennis…
Haushalt
Aktuelle Stunde – Paustian-Döscher: „Neue Schuldenregeln sind gute Nachrichten für Hamburg – aber sie dürfen nur der Anfang sein“
Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert heute in der Aktuellen Stunde die auf Bundesebene beschlossene Änderung der Schuldenbremse und das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt die zusätzlichen Investitionsspielräume ausdrücklich – fordert vom Bundestag aber zugleich eine umfassende Reform der Schuldenbremse, um Zukunftsinvestitionen dauerhaft möglich zu machen. Dazu Dennis Paustian-Döscher, Abgeordneter der Grünen…
Haushalt
Klimaschutz in Hamburg – Paustian-Döscher: „Städtische Betriebe nehmen eine besondere Vorreiterrolle ein“
Hamburgs öffentliche Unternehmen treiben den Klimaschutz mit Nachdruck voran: Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden bereits 8,5 Milliarden Euro in Klimaschutzmaßnahmen investiert, weitere 6,2 Milliarden Euro sind bis 2027 für wegweisende Projekte fest eingeplant. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) der Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Paustian-Döscher, René Gögge und…