Justiz

Interfraktionelle Initiative: Verständigung auf Strukturentscheidungen im Justizvollzug

Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU, Grüne und FDP haben sich auf grundsätzliche Strukturentscheidungen bezüglich der Standorte und im Speziellen des Hamburger Jugendvollzugs verständigt. Dazu bringen die vier Fraktionen einen gemeinsamen Antrag in die Bürgerschaft ein. So verständigten sich die Fraktionen unter anderem darauf, die Errichtung einer eigenständigen Jugendanstalt am Standort Billwerder prioritär zu prüfen und damit den derzeitigen Standort auf Hahnhöfersand aufzugeben.

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Ich freue mich sehr, dass wir eine sehr breite Zustimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg für diesen Antrag erreicht haben. Abstimmung, Planung und Bauvorhaben von Vollzugsanstalten sind langfristige Prozesse und überdauern Wahlperioden. Unsere gemeinsame Richtungsentscheidung ist daher ein großer Schritt in einen Bereich, der in den letzten Jahren nicht von politischem Konsens geprägt war. Wir erreichen mit dem Neubau am Standort Billwerder Synergieeffekte und steigern die Effizienz. Die Vollzugsanstalt ist stadtnäher und daher für alle Beteiligten besser erreichbar, wodurch wir die Resozialisierungsperspektiven der Gefangenen deutlich verbessern.“

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben gemeinsam mit den beteiligten Fraktionen ein gutes Ergebnis erzielt. Der Justizvollzug in Hamburg wird von dieser bislang einmaligen Einigung enorm profitieren. In der Vergangenheit war die Frage der Justizvollzugsstandorte allzu häufig ein prominenter Zankapfel zwischen den Regierungsparteien und der Opposition. Die mehrfache Revision von Grundsatzentscheidungen von Vorgängerregierungen zu den einzelnen Standorten hatte erhebliche Konsequenzen für die Inhaftierten und Bediensteten und erzeugte unnötige Unsicherheiten. Verbunden damit waren Fehlinvestitionen und Effizienzverluste. Mit der jetzt erfolgten Einigung stellen wir die Struktur und die inhaltliche Ausgestaltung des Hamburger Justizvollzugs langfristig sicher, schaffen Planungssicherheit für die Bediensteten und vermeiden Nachteile für die Inhaftierten. Das Ergebnis darf man mit Fug und Recht als justizpolitischen Meilenstein und als einen Sieg fachpolitischer Vernunft bezeichnen. Die Justizbehörde wird die notwendigen Prüfungen zur Realisierung einer neuen Jugendstrafvollzugsanstalt in Hamburg weiter auf der Basis des interfraktionellen Antrags konkretisieren. Alle beteiligten Fraktionen sollen auf diesem Weg fachlich eng eingebunden werden.“

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