Jurastudierende, die ihr Studium besonders zügig absolvieren, haben für die Pflichtfachprüfung am Ende des Studiums die Möglichkeit auf einen sogenannten Freiversuch. Die Fraktionen von SPD und Grünen setzen sich deswegen in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft mit einem gemeinsamen Antrag dafür ein, dass für die Anmeldefrist von künftigen Freiversuchen das Sommersemester 2020 nicht berücksichtigt wird. Die Fraktionen tragen damit den mit der Corona-Pandemie verbundenen Erschwernissen und Einschränkungen für die Studierenden Rechnung.
Dazu Lena Zagst, Abgeordnete der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir stellen heute sicher, dass den Jurastudierenden durch die notwendigen Einschränkungen im Lehr- und Lernbetrieb wegen der Corona-Pandemie kein Nachteil bei der Inanspruchnahme des Freiversuchs entsteht. Aus eigener Erfahrung weiß ich: Schon unter idealen Lernbedingungen bedeuten ein juristisches Studium und Staatsexamen viel Druck und verlangen allen Studierenden viel Fleiß und Disziplin ab. Der Freiversuch nimmt einen Teil dieser Last, indem die Möglichkeit eröffnet wird, das Examen zu wiederholen, falls das Ergebnis anders ausfällt als gewünscht. Der Freiversuch belohnt also diejenigen, die besonders zügig und engagiert studieren. Gerade diese Studierenden dürfen durch die Folgen der Pandemie, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht benachteiligt werden. Daher freue ich mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute auf den Weg bringen.“
Dazu Sarah Timmann, Abgeordnete der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem heute verabschiedeten Antrag schließen wir eine wichtige Lücke. Die Corona-Pandemie ist ein Stresstest für alle, die sich sehr zielstrebig auf die wichtige Pflichtfachprüfung am Ende des Studiums vorbereiten, weil der Veranstaltungs- und Lernbetrieb nicht wie gewohnt stattfinden kann. Mit der Gesetzesänderung stellen wir nun sicher, dass sich dieses Sommersemester nicht zum Nachteil der Studierenden auswirkt. Als Jurastudentin weiß ich, dass damit allen betroffenen Studierenden ein großer Stein vom Herzen fällt. Mit unserem Antrag schaffen wir klare Verhältnisse.“
Dazu Urs Tabbert, Justizexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Jurastudium setzt viel Disziplin voraus, deshalb gibt es hier mit dem Freiversuch einen besonderen Mechanismus, der schnelles Studieren belohnt. Die Corona-Pandemie hat alle Lebensbereiche erfasst und damit natürlich auch den Lernalltag der Jurastudierenden eingeschränkt. Vor allem die Studierenden, die den Freiversuch in Anspruch nehmen wollen, fragen sich jetzt, ob dieses Ziel nach den starken Einschränkungen in diesem Sommersemester überhaupt noch zu erreichen ist. Diesen Studierenden wollen wir das klare Signal senden, dass wir auch weiterhin alles tun werden, um faire Prüfungsbedingungen zu garantieren. Mit dem rot-grünen Antrag schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür, dass das laufende Semester bei der Anmeldefrist für den Freiversuch nicht mitgezählt wird. Damit sind wir auf einer Linie mit Bayern, Hessen und Thüringen, die die Notwendigkeit ebenfalls erkannt haben und jetzt handeln.“
Hintergrund:
Einen sogenannten Freiversuch hat, wer nach ununterbrochenem Studium der Rechtswissenschaft spätestens einen Monat vor Ende des achten Semesters oder einen Monat vor Ende des zwölften Trimesters die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragt. Wird diese Prüfung nicht bestanden, gilt sie als nicht unternommen. Dies hat zur Folge, dass die staatliche Pflichtfachprüfung noch insgesamt zwei und nicht nur ein weiteres Mal angetreten werden kann. Darüber hinaus besteht beim Freiversuch die Möglichkeit der Notenverbesserung. Besteht ein Studierender die staatliche Pflichtfachprüfung mit einer ihn nicht zufriedenstellenden Note, kann er auf Antrag die gesamte Prüfung wiederholen. Es gilt dann das bessere Prüfungsergebnis.


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