Stadtentwicklung

Konsequente Nutzung des Wiederkaufsrechtes: Mit städtischem Erbe den Hamburger Wohnungsmarkt entlasten

SPD und Grüne setzen sich für eine konsequentere Auslegung des städtischen Wiederkaufsrechts ein, das vor 75 bzw. 99 Jahren vereinbart worden ist. So soll geprüft werden, inwiefern sich Wiederkaufsrechte der Stadt künftig vermehrt wahrnehmen lassen. Damit will die rot-grüne Regierungskoalition den angespannten Wohnungsmarkt in Hamburg entlasten und die grundstückspolitischen Einflussmöglichkeiten der Stadt ausbauen. Zurückgekaufte Grundstücke sollen im Fall eines Abrisses des Bestandsgebäudes unter anderem zur Hälfte mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebaut werden. Einen entsprechenden Antrag bringt Rot-Grün in die nächste Bürgerschaftssitzung ein.

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der Verkauf der Wiederkaufsrechte an die Hauseigentümer bedeutet den Ausverkauf städtischer Interessen. Diese vom CDU-Senat 2003 eingeführte Praxis müssen wir endlich beenden. Damit stoppen wir die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und schöpfen die Bodenwertsteigerungen ab. Es war durchaus eine kluge Idee der Stadt, vor rund 100 Jahren die städtischen Flächen nicht völlig aus der Hand zu geben. Genauso machen wir es mit der Vergabe von Erbbaurechten. Durch Verlängerung der Wiederkaufsrechte oder durch Wiederkauf der Grundstücke dämpfen wir die Gentrifizierung besonders an den Orten, wo es noch viele Wiederkaufsrechte gibt, wie beispielsweise in der Jarrestadt.”

Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir wollen den Wohnungsmarkt mittelfristig aus der Schieflage holen. Deshalb bringen wir jedes Jahr 10.000 Wohnungen auf den Weg und haben zahlreiche Maßnahmen wie die Sozialen Erhaltungsverordnungen, die Umwandlungsverordnung, das Wohnraumschutzgesetz, die Mietpreisbremse und individuelle Kappungsgrenzen erfolgreich umgesetzt. Zu einer erfolgreichen Wohnungspolitik gehört aber auch, dass wir unser städtisches Erbe konsequenter nutzen. Das bisherige Ablösemodell wurde bereits in den letzten Jahren wesentlich restriktiver gehandhabt. Diese Linie führen wir jetzt auch im Umgang mit den verbliebenen circa 150 nicht abgelösten Wiederkaufsrechten konsequent fort. Wir werden dort, wo es möglich ist, verstärkt strategische Grundstücke zurückkaufen und die sozialverträgliche Entwicklung der Wohneinheiten vorantreiben. Dort, wo es nicht möglich ist, werden wir die Einhaltung des Umwandlungsverbotes sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen einfordern. Hamburg ist und wird eine Stadt für Alle bleiben.“

Hintergrund:
Die Stadt Hamburg hat sich in den 20er- und 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts umfangreiche Wiederkaufsrechte an Grundstücken mit einer Laufzeit von 75 bzw. 99 Jahren gesichert, um langfristig grundstückspolitische Einflussmöglichkeiten zu erhalten. Aktuell existieren noch rund 150 nicht abgelöste Wiederkaufsrechte mit circa 800 Wohneinheiten.

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