Arbeitsmarkt

Lohn statt Grundsicherung: Entlastung des Haushalts durch Teilhabechancengesetz

Das neue Teilhabechancengesetz erschließt neue Wege zur Finanzierung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen. Für Menschen, die in eine öffentlich geförderte Beschäftigung kommen, entfallen sogenannte „passive Leistungen“ wie Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft und Heizung. Diese eingesparten Mittel können nun durch die neue Gesetzgebung  zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden. Diese Möglichkeit wollen wir auch in Hamburg nutzen. Mit einem Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, der in der heutigen Bürgerschaftssitzung abgestimmt wird, soll geprüft werden, wie groß das Entlastungspotenzial für den Hamburger Haushalt wäre.

Dazu Antje Möller, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der Passiv-Aktiv-Transfer ist ein schwieriger Begriff für die naheliegende Idee, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Mit dem Antrag wollen wir klären, wie groß das Entlastungspotential für den Hamburger Haushalt durch die neuen langfristigen 16i-Beschäftigungsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz  ist. Ebenso wie der Bund soll auch Hamburg diese Mittel gezielt in die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen reinvestieren. Unser Ziel ist, auch für soziale und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte in den Quartieren eine sichere und langfristige Finanzierung auf die Beine zu stellen und den dort arbeitenden Menschen eine verlässliche Perspektive zu geben.“

Dazu Jens Schwieger, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der kommunale Passiv-Aktiv-Transfer kann eine weitere Finanzierungssäule für die Hamburger Arbeitsmarktpolitik sein. Zunächst benötigen wir aber anhand von Modellrechnungen eine seriöse finanzielle Grundlage. Dann können wir über die weitere Ausgestaltung des Hamburger Landesarbeitsmarktprogrammes diskutieren. Fest steht, dass einige Arbeitsmarktprojekte eine vorübergehende Förderung benötigen. Für Projekte, bei denen sich dauerhaft ein ergänzender Finanzierungsbedarf abzeichnet, arbeiten wir aktuell unter Federführung der Sozialbehörde an einem gezielten Förderprogramm.“

 

 

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