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Nachhaltigkeit bei öffentlichen Unternehmen: Ab 2020 fest auf der To-do-Liste

Mit einem Bürgerschaftsantrag haben SPD und Grüne im Mai 2019 den Senat mit der Weiterentwicklung des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) beauftragt, die heute vorgestellt wurde. Mit der Neufassung des HCGK werden städtische Unternehmen ab 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitsziele der UN (Sustainable Developement Goals) in ihrem Handeln zu berücksichtigen. Eine dazugehörige Berichtspflicht schafft Transparenz und Vergleichbarkeit.

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem erweiterten HCGK steht nachhaltiges Handeln in Zukunft fest auf der To-do-Liste großer öffentlicher Unternehmen. In Kombination mit der dazugehörigen Berichtspflicht haben wir eine zeitgemäße Aktualisierung der Hamburger Standards guter Führung öffentlicher Unternehmen erarbeitet. Damit schaffen wir mehr Transparenz bei arbeits- und sozialrechtlichen Belangen, aber auch im Bereich von Umwelt- und Klimaschutz. Alle Entscheidungen und Strategien der öffentlichen Unternehmen müssen zukünftig noch stärker an ihrem Beitrag zu den Hamburger Klimaschutzzielen bewertet werden, und daran, ob sie dazu beitragen, soziale Härten abzufedern.“

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