Mit Hilfe einer Katzenschutzverordnung wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen das Leid freilebender Katzen in Hamburg mindern und das Anwachsen der freilebenden Population verhindern. Dazu haben die Fraktionen zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 18. August einen Antrag eingereicht (siehe Anlage). Dieser betrifft die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilebenden Katzen und freilaufenden Halterkatzen. Unter anderem sollen verschiedene Möglichkeiten der Registrierung geprüft werden. Mit der Initiative folgt Rot-Grün Empfehlungen unter anderem der Hamburger Tierärztekammer, des Tierheims Süderstraße und des Deutschen Tierschutzbundes.
Dazu Lisa Maria Otte, Sprecherin für Tierschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Katzen ohne ein Zuhause: Was viele von uns nur aus Urlaubsländern kennen, ist auch in Hamburg ein reales Problem – das allerdings politisch lösbar ist. Geschätzt 10.000 Streuner leben und vermehren sich in unserer Stadt ohne ausreichend Futter oder tierärztliche Versorgung. Mit dieser besorgniserregenden Situation dürfen wir die Tierschutzvereine und Tierheime nicht allein lassen. Immer wieder muss das Team des Tierheims in Gebüschen aufgefundene Katzenbabys mühevoll aufziehen, deren Muttertiere den Alltag auf der Straße nicht überlebt haben. Ich bin beeindruckt von diesem persönlichen Einsatz für die Tiere, der unbezahlbar ist. Die größten Risiken für Streunerkatzen sind neben Unterernährung, Krankheiten und Autounfällen die Schwangerschaften. Doch das Einfangen und Kastrieren bleibt für Tierschutzvereine eine nicht zu bewältigende Aufgabe, solange sich unkastrierte freilaufende Hauskatzen auf ihren Ausflügen immer wieder mit Streunerkatzen paaren. Deshalb empfehlen große Tierschutzorganisationen, Tierheime und die Tierärztekammer nachdrücklich, alle Katzen, die unbeaufsichtigt Auslauf haben, zu kennzeichnen, zu registrieren und zu kastrieren. Dem Rat der Expert*innen sollte auch der Senat folgen. Die Einführung einer Katzenschutzverordnung ist das Mindeste, was Hamburg tun kann, um ein exponentielles Wachstum des Katzen-Elends zu verhindern.“
Dazu Britta Schlage, Tierschutzexpertin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Freilebende halterlose Katzen sind oft unterernährt und besonders krankheitsanfällig. Sie leiden deshalb häufig unter schmerzhaften Erkrankungen und Parasiten. Ihre Population wächst in Hamburg schnell an. Deshalb wollen wir die Spielräume nutzen, die uns das Bundestierschutzgesetz für den Erlass einer Katzenschutzverordnung eröffnet, um die Vermehrungsdynamik und damit auch das Leid dieser Katzen zu mildern. Die Verordnung soll die rechtliche Grundlage für eine Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sowohl freilebender Katzen als auch freilaufender Halterkatzen bilden. Damit wird langfristig verhindert, dass sich die Population der freilebenden Katzen weiterhin ungehindert vermehrt. Bereits im Prüfprozess vor Erlass der Katzenschutzverordnung soll nach unserem Antrag aufgearbeitet werden, wie eine Registrierung erfolgen und die Einhaltung der Verordnung kontrolliert werden kann.“ 
Hintergrund: Aktuell gibt es laut Schätzungen des Hamburger Tierschutzvereins rund 10.000 Streunerkatzen in der Hansestadt. Die ausgesetzten und entlaufenen Hauskatzen und ihre Nachkommen leben, von Menschen zumeist unbemerkt, in Kleingärten, auf Industriegeländen, Friedhöfen, am Alsterlauf und in Hinterhöfen. Doch für ein Leben auf der Straße sind die domestizierten Tiere nicht gemacht. Viele Streunerkatzen sind krank. Parasitenbefall und Infektionskrankheiten verbreiten sich schnell in den oft unterernährten Populationen. So ist die Katzenrettung des Tierheims Süderstraße täglich im Einsatz. Nicht kastrierte Katzen vermehren sich sehr stark und können pro Jahr mehrmals Junge bekommen. Mit Einführung einer Katzenschutzverordnung kann das Leid der freilebenden Tiere aber gemindert werden. Wie eine solche Verordnung für Hamburg ausgestaltet sein kann, ist entsprechend dem bürgerschaftlichen Antrag der Regierungsfraktionen bis zum 31. März 2022 zu prüfen. Sie sollte die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sowohl von freilebenden Katzen als auch von Hauskatzen mit Freigang (männlich wie weiblich) umfassen. Ohne diese Maßnahme können sich freilaufende Hauskatzen weiterhin mit Streunerkatzen vermehren und damit zur Verschärfung des Problems beitragen. Langfristig ist das Ziel einer Katzenschutzverordnung, die Populationen der Streunerkatzen zu verkleinern und so das Leid dieser Katzen einzudämmen. Inzwischen haben bald 1.000 Städte und Gemeinden deutschlandweit eine solche Verordnung erlassen, die durch §13b Tierschutzgesetz ermöglicht wird. Darunter sind auch Großstädte wie Köln, Bremen, Düsseldorf und Hannover. In Berlin soll eine solche Verordnung im Juni 2022 eingeführt werden.
																					
					

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