Gesundheit

Neuregelung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes: Pflegebedürftige und Angehörige im Mittelpunkt

Die heute vom Senat vorgestellte Gesetzesnovelle zur Hamburger Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) sieht intensivere Kontrollen, mehr Personal und eine höhere Transparenz der Prüfergebnisse vor. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt diese Gesetzesnovelle als wichtigen Schritt für eine bessere Pflege.

Dazu Christiane Blömeke, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist gut, dass die Wohn-Pflege-Aufsicht in den Bezirken verstärkt wird und die Ergebnisse der Kontrollen transparent gemacht werden! Das ist ganz im Sinne der Pflegebedürftigen und Angehörigen. Gleichzeitig wird das Prüfsystem besser mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) abgestimmt, indem der MDK zukünftig die Regelprüfungen durchführt. Anlassprüfungen können so nicht mehr zum Aufschub von Regelprüfungen führen. Die zentrale Koordinierung in Altona wird die Aufsichten in allen Bezirken bei übergeordneten Aufgaben unterstützen und für die Überprüfung der ambulanten Dienste zuständig sein. Da die mobilen Dienste bezirksübergreifend im Einsatz sind, ist das ein überzeugender neuer Aufgabenzuschnitt.“

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