Queer

Neuregelung im Personenstandsrecht: Geschlechtsspezifische Diskriminierung beenden

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich für eine Neuregelung im Personenstandsrecht ein, die geschlechtsspezifische Diskriminierung beenden soll. Dabei geht es darum, Menschen, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen können oder wollen, zukünftig eine dritte Möglichkeit zu geben, sich registrieren zu lassen. Rot-Grün setzt sich schon lange für dieses Thema ein und hat es bereits im Landesaktionsplan benannt. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Oktober letzten Jahres verleiht dem Nachdruck und schlägt konkrete Maßnahmen vor, deren Umsetzung nun auch mit einem Antrag zur nächsten Bürgerschaftssitzung vorangebracht werden soll.

Dazu Farid Müller, Sprecher für Lesben-/Schwulen-/Queer-Politik und Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir Grüne wollen, dass das Verfassungsgerichtsurteil für intersexuelle Menschen ordentlich von der Großen Koalition umgesetzt wird. Und hier in Hamburg wollen wir helfen, das Urteil für die Betroffenen im Alltag ebenfalls umzusetzen.“

Dazu Annkathrin Kammeyer, Fachsprecherin LSBTI der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir kämpfen in Hamburg seit langem für die Gleichstellung von LSBTI lebenden Menschen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich ausdrücklich. Damit werden wir eine echte Verbesserung für viele Menschen schaffen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen können oder wollen und die jetzt im Alltag häufig Diskriminierung ausgesetzt sind.“

Hintergrund:
Seit 2013 wird bei Menschen, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, der Geschlechtseintrag offengelassen. Ein anderes Geschlecht neben dem männlichen oder weiblichen kann nicht positiv eingetragen werden. Dies wiederspricht den Grundsätzen einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen können oder wollen. Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu im Oktober 2017 fest, dass die aktuelle Regelung die im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte dieser Menschen verletze. Die bisher fehlende Möglichkeit eines dritten Eintrags ist zudem ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot: Menschen, die nicht männlichen oder weiblichen Geschlechts sind, werden wegen ihres Geschlechts diskriminiert, weil sie im Gegensatz zu Männern und Frauen nicht gemäß ihrem Geschlecht registriert werden können.

Die Hamburgische Bürgerschaft und der Senat setzen sich seit vielen Jahren engagiert für die Rechte und die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI) ein. Zu Beginn der 21. Legislaturperiode hatte die Hamburgische Bürgerschaft die Entwicklung eines Aktionsplans zur Akzeptanz und Anerkennung der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt vereinbart, dessen erster Entwurf bereits in der 20. Legislaturperiode vorlag. Im Januar 2017 erfolgte die Präsentation des vom Senat beschlossenen Aktionsplans, der elf Handlungsfelder mit 90 konkreten Einzelmaßnahmen umfasst. Im Aktionsplan wird bereits auf „die Vielfalt der Geschlechter, insbesondere mit Blick auf Überlegungen zu der Gestaltung von Sprache, Formularen und Datenerfassungen“ hingewiesen. Der Landesaktionsplan gibt hier bereits die Richtung vor, die das Bundesverfassungsgericht nun mit sehr konkreten Maßnahmen untermauert und die Umsetzung damit ein stückweit beschleunigt.

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