Justiz

Resozialisierungsgesetz: Höhere Anforderungen im Justizvollzug wertschätzen

Um das jüngst verabschiedete Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz (HmbResOG) umzusetzen, hat der rot-grüne Senat umfangreiche Stellenhebungen zugunsten des Justizvollzugs beschlossen (siehe Drucksache 21/14634). Diese ergeben sich aus den erhöhten Anforderungen an Justizvollzugsbedienstete, die sich um den gesetzlich verankerten Anspruch auf ein Übergangsmanagement für Haftentlassene kümmern. Dafür sollen bis 2021 mehr als eine Million Euro aufgewendet werden.

Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die geplanten 33 Stellenhebungen im Justizvollzug sind ein wichtiger und richtiger Schritt. Wie gut das Übergangsmanagement für Haftentlassene funktioniert, steht und fällt mit dem Engagement der Vollzugsbediensteten. Ihre verantwortungsvolle Funktion als Schnittstelle zwischen den Gefangenen einerseits und externen Trägern wie der Straffälligen- oder Bewährungshilfe andererseits fordert ihnen täglich ein besonderes Maß an Initiative, Eigenverantwortung und Belastbarkeit ab – und das bei einem ohnehin schweren Justizvollzugsalltag. Sie leisten damit einen essentiellen Beitrag für mehr gesellschaftliche Sicherheit, den es zu honorieren gilt. Darüber hinaus steigern die Stellenhebungen die Berufsattraktivität, die angesichts hoher Altersabgänge die Rekrutierung von dringend benötigten Nachwuchskräften begünstigt.”

Hintergrund: Um die Rückfallquote ehemaliger Straftäterinnen und Straftäter zu verringern, sieht das HmbResOG zugunsten der Betroffenen bundesweit erstmalig die Möglichkeit vor, sechs Monate vor Haftentlassung ein individuelles Eingliederungskonzept anzufordern. Dieses stellt jeweils ein mit zahlreichen Behörden und externen Trägern abgestimmtes ambulantes Hilfsprogramm für die ersten sechs Monate in Freiheit dar, das existenzielle Maßnahmen für den Wiedereinstieg ins gesellschaftliche Leben ergreift. Der Senatsbeschluss begründet die vorgesehenen Stellenhebungen mit dem dadurch entstandenen Anforderungsanstieg des betroffenen Justizvollzugspersonals. Damit Straffällige das gesetzlich verankerte Hilfsangebot überhaupt wahrnehmen, bedarf es besonderer Betreuungs- und Motivationsleistungen von Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes sowie Steuerungsmaßnahmen der Vollzugsabteilungsleitungen. Darüber hinaus umfasst das Übergangsmanagement jeweils ein anspruchsvolles da zuständigkeitsübergreifendes Abstimmungsprozedere durch die Justizvollzugsbediensteten.

Die Höhe der Besoldung lässt sich dem Hamburgischen Besoldungsgesetz entnehmen.

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