Hamburg als Vorbild für „Gute Arbeit“
Mit einer Richtlinie des rot-grünen Senats sind sachgrundlose Befristungen in Behörden und öffentlichen Unternehmen künftig weitestgehend ausgeschlossen. Nur begründete Ausnahmefälle sind zugelassen, die aber regelmäßig überprüft werden. Die neuen Regelungen gehen zurück auf eine Bürgerschaftsinitiative der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen aus dem vergangenen Jahr. Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag war bereits festgelegt worden, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen im Einflussbereich der Stadt zurückzudrängen. Damit wird jetzt auch eine zentrale Forderung der Gewerkschaften umgesetzt.
Dazu Antje Möller, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:
„Von den neuen Hamburger Regeln profitieren vor allem junge Menschen die in das Berufsleben einsteigen, und Frauen. Ihre Verträge werden bisher überdurchschnittlich oft befristet. Wir wollen keine Arbeitsverträge mit Verfallsdatum mehr, sondern faire und verlässliche Regeln. Besonders unbegründete Befristungen – so genannte sachgrundlose Befristungen – müssen schnell beendet werden. Es ist gut, dass der Senat jetzt mit der Umsetzung unseres Antrags begonnen hat.“
Dazu Jens Schwieger, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion:
„Wir halten Wort. Hamburg baut mit diesem Schritt seine Vorbild-Funktion für ‚Gute Arbeit‘ weiter aus. Befristete Beschäftigungen sind kein Weg zur Behebung des Fachkräftemangels. Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt hier eine Vorbildfunktion. Beschäftigungsverhältnisse ohne Befristung geben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch Betrieben zukunftsgerichtete Planungs- und Lebenssicherheit.“
Dazu Wolfgang Rose, Koordinator für Gewerkschaftskontakte der SPD-Bürgerschaftsfraktion:
„Befristete Einstellungen müssen begründet sein und die absolute Ausnahme bilden, damit besonders jungen Berufseinsteigern eine sichere Lebensplanung ermöglicht wird. Wie schon früher beim Mindestlohn geht Hamburg für seine Beschäftigten bei der Stadt und den städtischen Betrieben dabei bundesweit voran. Nach der Bundestagswahl muss daraus schnell ein Bundesgesetz werden.“


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