Das Angebot der öffentlich geförderten Schuldnerberatung wurde im vergangenen Herbst neu ausgeschrieben. Dabei wurden auf Initiative der Grünen und der SPD auch inhaltliche Verbesserungen des Angebotes vorgenommen. Im Mittelpunkt steht eine stärkere Ausrichtung hin zu einem ganzheitlichen Konzept der sozialen Schuldnerberatung. Zudem wird die Zielgruppe um die Kleinstselbstständigen erweitert, die Beratungskapazität ausgeweitet und Präventionsarbeit neu in das Angebot aufgenommen. Die Grünen begrüßen den nun vorliegenden Bericht und den Gesetzesentwurf des Senats und setzen auf eine konstruktive Beratung im Sozialausschuss.
Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Überschuldung ist kein Randproblem. Jeder zehnte Mensch in Hamburg ist derzeit davon betroffen. Gerade diejenigen mit niedrigem Einkommen rutschen in Krisensituationen schnell in die Schuldenfalle und kommen dort aus eigener Kraft nur selten heraus. Sie brauchen dann nicht nur eine gute rechtliche Beratung, sondern vor allem eine gute Sozialberatung, die sich auf ihre konkreten Lebensumstände bezieht. Mit unserem Antrag im vergangenen Sommer haben wir den Weg frei gemacht für eine stärkere Ausrichtung der Schuldnerberatung hin zu einer ganzheitlichen Sozialberatung. So können die verschiedenen Klientinnen und Klienten und ihre oft komplexen Problemlagen besser berücksichtigt werden. Wir haben zudem erreicht, dass künftig auch Kleinstselbstständige von der Beratung profitieren und die Wartezeiten reduziert werden. Ein Schwerpunkt wird außerdem auf der präventiven Arbeit liegen, damit Menschen erst gar nicht in der Schuldenfalle landen. Die Schuldnerberatungen leisten eine unverzichtbare Arbeit, indem sie diesen Menschen neue Perspektiven aufzeigen und wieder soziale Teilhabe ermöglichen. Ich bin sehr froh, dass die Unterstützung von überschuldeten Menschen auf unsere Initiative weiter ausgebaut wird. Damit wird Hamburg noch ein Stück sozialer!“
Hintergrund:
Die Anzahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland steigt (vgl. SchuldnerAtlas Deutschland 2016). Als überschuldet gelten Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen mittelfristig nicht nachkommen können, da ihre Gesamtausgaben höher sind als ihre Einnahmen und sie nicht auf Vermögen oder Kreditmöglichkeiten zurückgreifen können. In Hamburg konnte die Überschuldungsquote zuletzt geringfügig reduziert werden und lag 2016 bei 10,61 Prozent der Gesamtbevölkerung. Aus den Statistiken des Bundesamtes geht hervor, dass die Gründe selten unwirtschaftliche Haushaltsführung, sondern viel mehr unplanbare und gravierende Änderungen der Lebensumstände sind. Die tatsächliche Zahl der überschuldeten Personen liegt damit jedoch gleichbleibend bei rund 160.000 Personen. Der Beratungsbedarf ist also unverändert hoch; zudem steigt die Heterogenität der Klientinnen und Klienten.
Zum 31. Juli 2018 enden die derzeitigen Verträge der öffentlich geförderten Schuldnerberatungen in Hamburg. Das Angebot wurde im Herbst neu ausgeschrieben. Mit einem Bürgerschaftsantrag haben die Regierungsfraktionen den Senat am 12. Juli 2017 ersucht, im Rahmen der Neuausschreibung auch eine angemessene Ausweitung der Beratungskapazitäten und verschiedene inhaltliche Neuerungen zu veranlassen. Um komplexe Problemlagen der Betroffenen entsprechend angehen zu können, soll die Schuldnerberatung in Hamburg künftig stärker einem ganzheitlichen Konzept der sozialen Schuldnerberatung folgen. Zu den weiteren Änderungen zählen u.a. die Ausweitung der Beratung auf die Zielgruppe der Kleinselbstständigen, die Zielvorgabe der Reduzierung von Wartezeiten sowie die Stärkung der präventiven Arbeit. Im Rahmen des nun vom Senat vorgelegten Berichts und Entwurfes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung, werden diese konzeptionellen Neuerungen berücksichtigt.
Die Neuerungen gelten ab dem 1. August 2018.


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