Als Maßnahme zur Resozialisierung von Gefangenen werden mit Ausnahme der Jugendanstalt auf der Elbinsel Hahnöfersand alle Justizvollzugsanstalten der Hansestadt Hamburg mit Telefonen in den einzelnen Hafträumen ausgestattet. Bisher gab es nur die sogenannten Flurtelefone, die aufgrund ihrer Platzierung in öffentlichen Bereichen jedoch störend für Privatsphäre und persönliche Gespräche waren. Die neue Ausstattung der Zellen mit persönlichen Geräten, auf denen bis zu 30 ausgewählte und geprüfte Nummern angerufen werden können, soll dies nun ändern.
Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist sehr erfreulich, dass die Hamburger Gefangenen nun flächendeckend die Möglichkeit haben, direkt von ihren Hafträumen aus mit Familie und Freund*innen telefonieren zu können. In Haft ist es besonders schwierig, soziale Kontakte nach außen aufrechtzuerhalten. Gerade für die Zeit nach der Haftentlassung sind stabile soziale Netzwerke aber ein wichtiger Faktor, um erneuter Straffälligkeit vorzubeugen. Mit der Möglichkeit der Haftraumtelefonie schaffen wir mehr Privatsphäre und erleichtern es, soziale Kontakte zu pflegen. Missbrauch wird vorgebeugt, indem die Gefangenen nur bestimmte und vorher geprüfte Nummern aus ihrem Umfeld anrufen können. Damit machen wir einen wichtigen Schritt bei der Resozialisierung für die Gefangenen, der angemessen, zeitgemäß und zudem noch sehr förderlich ist.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Einführung der Haftraumtelefonie entspricht dem menschlichen Bedürfnis nach Kommunikation und Privatsphäre und fördert die verfassungsrechtlich verankerte Resozialisierung. Aus Sicht des Strafvollzugs nimmt die Haftraumtelefonie viel Druck von den Stationen, da ein langes Anstehen am Flurtelefon mit entsprechendem Konfliktpotential entfällt. Die Haftraumtelefonie erhöht zugleich die Sicherheit: Durch die Nutzung des Telefons in den Hafträumen und durch voreingestellte und geprüfte Nummern erhöht sich die Kontrolle über externe Kontakte, ohne das Kommunikationsbedürfnis der Gefangenen zu beschneiden. So kann den Sicherheitsbelangen des Strafvollzuges besser Rechnung getragen werden als dies bislang der Fall ist.“
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