Leerstand von Büroflächen eröffnet neue Möglichkeiten für eine flexible Nutzung des vorhandenen Gebäudebestands. Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen dafür ein, experimentelle Zwischennutzungen von leerstehenden Gewerbegebäuden zu Wohnzwecken weiter zu erproben und rechtlich zu prüfen. Ziel ist es, zusätzliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen, unter welchen Voraussetzungen temporäres Wohnen sinnvoll, genehmigungsfähig und übertragbar ist. Über den rot-grünen Antrag berät die Hamburgische Bürgerschaft am 25. Februar.
Dazu Leon Alam, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen Fraktion Hamburg: „Unsere Innenstadt hat sich in den letzten Jahren verändert. Während Läden und Büroflächen zunehmend leer stehen, steigt der Bedarf an Wohnraum. Das Pilotprojekt „Pop-Up Wohnen – Verborgene Wohnraumpotenziale” der HafenCity Universität hat gezeigt, dass es sich lohnt, diese Entwicklungen zusammenzudenken: Leerstehende Bürogebäude können kurzzeitig als Wohnraum genutzt werden. So kann durch einen pragmatischen Ansatz Leerstand verringert und der Wohnungsmarkt entlastet werden. Gleichzeitig müssen auch an solche Wohnexperimente hohe Ansprüche, etwa beim Brandschutz, Lärmschutz oder der Tageslichtversorgung gestellt werden, um die Vermietung mangelhafter Wohnungen zu verhindern. Mit weiteren Modellprojekten möchten wir deshalb genau beleuchten, welche Vorteile, aber auch Risiken eine Zwischennutzung von Gewerbeflächen mit sich bringt. Dabei geht es insbesondere darum, noch mehr Erkenntnisse zu Umbaukosten sowie baulichen und rechtlichen Voraussetzungen zu gewinnen. Als Ergänzung zum regulären Wohnungsbau bieten deartige Wohnprojekte die Chance, Immobilieneigentümer*innen nicht nur von einer Zwischennutzung, sondern auch von einem Umbau ungenutzter Gewerbeflächen in reguläre Wohnungen zu überzeugen.“
Dazu Mithat Çapar, Experte für Stadtentwicklung in der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eines unserer Kernanliegen. Wir setzen alles daran, zusätzliche Wohnraumpotenziale zu erschließen – auch mit kreativen und pragmatischen Ansätzen. Umnutzungen von Büroflächen bieten dafür gute Möglichkeiten. Dafür haben wir bereits den Rechtsrahmen deutlich verbessert und Fördermöglichkeiten ausgebaut. Homeoffice, Desk-Sharing und neue Arbeitsformen verändern die Anforderungen an Büroimmobilien grundlegend. Dort, wo Gebäude perspektivisch umgebaut werden sollen, können temporäre Zwischennutzungen sinnvoll sein, um Zeiträume zu überbrücken und neue Nutzungsmöglichkeiten zu erproben. Pilotprojekte wie das ‚Pop-Up Wohnen – Verborgene Wohnraumpotenziale‘ haben gezeigt, welches Potenzial hier grundsätzlich besteht. Für uns ist dabei klar: Temporäres Wohnen kann eine Ergänzung sein, ersetzt aber nicht den regulären Wohnungsbau. Mit weiteren Modellprojekten wollen wir prüfen, unter welchen rechtlichen und baulichen Voraussetzungen solche Nutzungen praktikabel sind, ohne langfristige strukturelle Entscheidungen im Gebäudebestand zu behindern.“
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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