Polizistinnen und Polizisten der Landesbereitschaftspolizei werden künftig in geschlossenen Einsätzen individuelle und anonymisierte Kennzeichnungen tragen. Ein entsprechendes Gesetz beschließt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung.
Dazu Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Heute beschließen wir endgültig die individuelle Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einheiten, die wir Grüne schon seit langer Zeit fordern und in den rot-grünen Koalitionsvertrag hineinverhandelt haben. Die individuelle Erkennbarkeit von Polizistinnen und Polizisten im Einsatz ist längst Alltag geworden und wurde durch das Bundesverwaltungsgericht rechtlich geklärt. Die jahrelange Umsetzung in der Hälfte aller Bundesländer zeigt, dass es keine negativen Erfahrungswerte damit gibt. Ich wünsche mir die konstruktive Begleitung der Umsetzung durch die beiden Gewerkschaften der Polizei, denn die Kennzeichnungspflicht ist weder ein Instrument gegen die Polizei noch ein Misstrauensvotum. Vielmehr hilft sie, Kritik am Handeln Einzelner in den Einsätzen leichter zu überprüfen, zu entkräften oder weiter zu verfolgen. Ich bin davon überzeugt, dass dies ein gutes Signal an die Hamburger Bürgerinnen und Bürger ist und das Vertrauen in die Polizei weiter stärkt.“
Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Einführung einer individuellen, anonymisierten Kennzeichnung in geschlossenen Einsätzen macht die Hamburger Polizei einen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Kommunikation und mehr Bürgernähe. Die Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit der Kennzeichnungspflicht werden in den ersten zwei Jahren evaluiert und die Ergebnisse der Bürgerschaft spätestens bis Mitte 2021 vorgelegt. Uns ist bewusst, dass die Kennzeichnungspflicht auch eine höhere Fürsorgepflicht des Dienstherrn mit sich bringt. Deshalb wird mit der Möglichkeit zur Melderegistersperre die Privatsphäre der Beamten umfassend geschützt. Außerdem wird sichergestellt, dass gegebenenfalls anfallende Rechtsschutzkosten durch den Arbeitgeber übernommen werden. Damit stellen wir sicher, dass den Polizistinnen und Polizisten keine finanziellen Nachteile entstehen.“
Hintergrund:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 1. November 2018 den Senat ersucht, der Bürgerschaft ein Gesetz zur Einführung einer individualisierten, anonymisierten Kennzeichnung der Landesbereitschaftspolizei in geschlossenen Einsätzen vorzulegen und darüber hinaus in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass für die zukünftig individuell gekennzeichneten Polizeibeamten die Möglichkeit zur Einrichtung einer Auskunftssperre sowie einer Regelung zur Übernahme von Rechtsschutzkosten durch den Dienstherrn geschaffen wird. Zuvor hat sich der Innenausschuss ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt und am 6. Juni 2019 eine Sachverständigenanhörung abgehalten, in der sich eine deutliche Mehrheit der Auskunftspersonen für die Einführung einer solchen Kennzeichnungspflicht ausgesprochen hat. Vergleichbare landesgesetzliche Regelungen zur Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einsätzen der Landesbereitschaftspolizei bestehen bereits in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Daneben gibt es in Bremen, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen Regelungen in Verwaltungsvorschriften.
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