In der heutigen Sitzung debattiert die Bürgerschaft auf Anmeldung der Grünen Fraktion eine Reform des Sexualstrafrechts. Die Grüne Fraktion setzt sich klar für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ und die konsequente Bekämpfung von Femiziden ein. Ziel ist ein Strafrecht, das Betroffene besser vor sexualisierter und patriarchaler Gewalt schützt und geschlechtsspezifische Motive bei Tötungsdelikten stärker berücksichtigt.
Dazu Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Wir müssen patriarchale Gewalt endlich ernst nehmen und Betroffene wirksam schützen – auch im Strafrecht! Das 2016 eingeführte ‚Nein heißt Nein’-Modell war ein wichtiger Fortschritt im Sexualstrafrecht. Trotzdem besteht weiterhin eine Schutzlücke: Betroffene müssen heute noch häufig zeigen, dass sie ihren entgegenstehenden Willen deutlich gemacht haben. Doch Schweigen ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Entscheidend muss sein, ob eine Zustimmung vorlag. Wer eine sexuelle Handlung vornehmen möchte, trägt auch die Verantwortung dafür zu klären, ob das Einvernehmen vorliegt. Die Unschuldsvermutung und die Anforderungen an eine Verurteilung bleiben selbstverständlich bestehen. Die schwierige Beweislage einzelner Fälle darf aber nicht darüber entscheiden, welches Verhalten wir als Gesellschaft akzeptieren. Deshalb begrüßen wir die Bundesratsinitiativen des Senats für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht sowie zur stärkeren Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten, kurz Femiziden. Sexuelle Selbstbestimmung und der Schutz vor patriarchaler Gewalt sind keine Nebensache unseres Rechtsstaats. Sie gehören zu seinem Kern.”


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