Viele Tausend Menschen in Deutschland warten auf eine lebensrettende Organspende. Um die Abläufe in Hamburger Entnahmekliniken zu optimieren und so mehr Organspenden zu realisieren, hat die Bürgerschaft heute ein Gesetz mit entsprechenden Vorgaben beschlossen. In einem Zusatzantrag fordern die Regierungsfraktionen den Senat zu einer stärkeren Verbreitung von Organspendeausweisen auf.
Dazu Christiane Blömeke, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das neue Transplantationsgesetz schafft für alle Beteiligten mehr Sicherheit und Transparenz. Im Zentrum stehen die Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern. Sie kümmern sich um alle organisatorischen und rechtlichen Fragen rund um mögliche Organentnahmen. Die erste Aufgabe ist immer, den Spendewillen der verstorbenen Person zu erkunden. Ein zu Lebzeiten ausgefüllter Organspendeausweis – der klar dokumentiert, ob man im eigenen Todesfall spenden möchte oder nicht – ist für alle Beteiligten eine enorme Erleichterung. Daher fordern wir den Senat auch auf, die Verbreitung von Organspendeausweisen verstärkt voranzutreiben. So zum Beispiel beim Landesbetrieb Verkehr. Denn Führerschein und Organspendeausweis gehören für mich zusammen! Wer am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt, dem sollte auch die Frage einer möglichen Organspende nicht fremd sein.“


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