Morgen, am 22. Januar, tritt das UN-Abkommen in Kraft, das Atomwaffen völkerrechtlich verbietet. Dieser Meilenstein zur Ächtung von Atomwaffen ist ein großer Erfolg der Initiative ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons), die diesen Vertrag vorangetrieben hat. Deutschland sowie die Atommächte haben es bislang leider abgelehnt, sich diesem Abkommen anzuschließen. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion sprach sich bereits im vergangenen Jahr für ein internationales Verbot von Atomwaffen aus und stellt sich geschlossen hinter diesen UN-Vertrag.
Dazu Alske Freter, Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion für Internationales: „Das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages ist ein historischer Tag für die gesamte Friedensbewegung und ich gratuliere den Initiator*innen von ICAN zu diesem Erfolg. Dass sich Deutschland diesem Abkommen bislang nicht angeschlossen hat, empfinde ich allerdings als beschämend. Die bei uns gelagerten US-Atomwaffen gehören auf den Schrottplatz der Geschichte. Wer mit nuklearer Abschreckung Frieden sichern will, spielt immer auch mit dem Leben von Millionen von Menschen. Die Existenz unserer globalen Gesellschaft hängt aktuell vom Verhalten einzelner Personen ab, die Macht über Atomwaffen haben. Abrüstung, Rüstungskontrolle und die Nichtverbreitung von Waffen sind wesentliche Pfeiler für eine friedliche Zukunft. Für die globale und unsere eigene Sicherheit brauchen wir ein atomwaffenfreies Deutschland, ein atomwaffenfreies Europa und eine atomwaffenfreie Welt. Deutschland muss dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten und sich jetzt für ein zügiges Ende der nuklearen Teilhabe einsetzen.“
Hintergrund
Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) wurde von den Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen und am 20. September zur Unterschrift freigegeben. Am 24. Oktober 2020 erfolgte die notwendige 50. Ratifizierung, sodass der Vertrag gemäß Artikel 15 (1) am 22. Januar 2021 in Kraft tritt. Mit Stand heute haben ihn 51 Staaten ratifiziert und 86 unterzeichnet. Weder die Atommächte noch Deutschland sind dem Vertrag beigetreten.
In dem völkerrechtlich bindenden Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnenden unter anderem dazu, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Mit dem Inkrafttreten werden Atomwaffen völkerrechtlich auf den gleichen Status gestellt wie die übrigen Massenvernichtungswaffen, die in der Biowaffen- und Chemiewaffenkonvention 1971 bzw. 1993 geächtet wurden. Der zivilgesellschaftlich auf den Weg gebrachte Vertrag geht auf die Aktivitäten der internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) zurück, die 2017 den Friedensnobelpreis erhielt.


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