Umwelt

Urteil zu Diesel-Fahrzeugen: Fahrverbote als letztes Mittel und als eine Maßnahme von vielen

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in einem wegweisenden Urteil Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten generell für zulässig erklärt. Damit gibt es nun Rechtsicherheit für die geplanten Fahrbeschränkungen sowohl an der Max-Brauer-Allee als auch an der Stresemannstraße. Diese sind nötig, um die Stickoxidwerte unter den Grenzwert zu drücken. Durch das Urteil wird den Städten eine weitere wichtige Handlungsoption an die Hand gegeben, um die Luftreinhaltewerte zu verbessern. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion sieht Fahrverbote als letztes Mittel und zugleich als eine Maßnahme von vielen anderen, um die Luft in Hamburg sauberer zu bekommen.  

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Ein Fahrverbot für alte Dieselfahrzeuge ist dringend notwendig – auch um den Druck auf die Automobilindustrie zu erhöhen, die sich offenbar einen Dreck um saubere Luft und damit um die Gesundheit der Menschen schert. Hamburg will die Schadstoffgrenzwerte spätestens bis 2025 einhalten. Dafür haben wir den Luftreinhalteplan aufgestellt. Er sieht unter anderem vor, Teile der besonders belasteten Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße für Diesel-Fahrzeuge, die nicht der Euro-6-Norm entsprechen, zu sperren. Das Bundesverwaltungsgericht hat uns mit seinem heutigen Urteil mehr Rechtsicherheit für diese Regelung verschafft. Dennoch sind Fahrverbote als letztes Mittel zu begreifen und allein nicht ausreichend, um die Luftqualität in Hamburg zu verbessern. Wir versuchen, mit Maßnahmen wie dem Ausbau des ÖPNV oder der Rad- und Fußwegeinfrastruktur, attraktive Alternativen zum Auto zu schaffen. Diese Maßnahmen haben für uns nach wie vor Vorrang. Zudem müssen die Autos selbst sauberer werden. An die Bundesregierung habe ich die klare Erwartung, die Autoindustrie endlich in die Verantwortung zu nehmen und schmutzige Diesel durch technische Nachrüstungen sauberer zu machen.“

Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass Städte Maßnahmen ergreifen dürfen, die es ermöglichen, den gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsschutz zu leisten. Angesichts der geradezu kriminellen Energie, mit der die Fahrzeugindustrie ihre Abgaswerte manipuliert hat, war das dringend nötig. Das Urteil hat Signalwirkung. Hamburg wird nun zur Tat schreiten und an der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße Durchfahrtverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen. Anwohner- und Lieferverkehre bleiben davon ausgenommen. In ein paar Monaten werden wir sehen, ob die Wirkung dieser Maßnahmen ausreicht. Hamburg hat passenderweise gerade in der vergangenen Woche 50 neue PKW mit Elektroantrieb in Betrieb genommen. Auch die Busflotte der Hochbahn wird durch die jetzt noch laufenden Bestellungen für neue Dieselbusse der Euronorm VI weiter erneuert. Und mit den ab 2020 ausschließlich zu beschaffenen E-Bussen starten wir in eine neue Dimension der Luftreinhaltung. Ich würde mir wünschen, dass die Betreiber größere Dieselflotten prüfen, ob sie nicht den Austausch älterer Fahrzeuge noch etwas beschleunigen können.“

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