Menschen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, stellen sich im Strafprozess immer auch der Gefahr einer Retraumatisierung. Fragetechniken sind oft konfrontativ, intime Details des Erlebten werden mehrfach wiederholt und zwischen den Verfahrensbeteiligten wird rechtlich gestritten – das alles kann Betroffene stark belasten. Nicht in allen Fällen kann dies durch eine aufgezeichnete, richterliche Vernehmung vermieden werden. Um diese Schutzlücken zu schließen, hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, nach der künftig die vorsitzenden Richter*innen Befragungen dieser Betroffenen durchführen sollen. Damit soll die Rechtslage an die bereits bestehende Regelung für minderjährige Zeug*innen angeglichen werden. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt den Vorstoß der BJV als wichtigen Ausgleich zwischen Schutzbedürfnis von Zeug*innen und Fragerechten der anderen Beteiligten.
Dazu Lena Zagst, Sprecherin für Justizpolitik der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der Vorschlag der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz stärkt die Rolle von Betroffenen sexueller Gewalt im Strafprozess. Die Befragung allein durch eine*n vorsitzende*n Richter*in kann Betroffene in der Hauptverhandlung entlasten und schützt vor Retraumatisierung. Gleichzeitig trägt der Vorschlag den Verfahrensrechten der weiteren Beteiligten Rechnung. So können etwa Angeklagte und Verteidiger*innen ihr Fragerecht mittelbar ausüben, indem sie ihre Fragen der*dem vorsitzenden Richter*in übermitteln, die*der diese dann an die Zeug*innen richtet. Damit schafft der Vorschlag einen Ausgleich zwischen dem Schutzbedürfnis der Zeug*innen auf der einen Seite und den Fragerechten der anderen Beteiligten auf der anderen Seite.“
Hintergrund: Bereits seit 2019 kann die richterliche Vernehmung von Zeug*innen, die Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§ 174-184k des Strafgesetzbuches, aufgezeichnet und im Strafprozess vorgeführt werden, um belastende Mehrfachbefragungen zu vermeiden (§§ 58a, 255a StPO). Häufig kommt es jedoch trotzdem – etwa aufgrund eines Beweisantrags – dazu, dass sich Betroffene einer Befragung in der Hauptverhandlung stellen müssen, etwa durch beisitzende Richter*innen, Schöff*innen, Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft, Verteidiger*innen sowie Nebenklagevertreter*innen. Die Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die Regelung, dass minderjährige Zeug*innen ausschließlich durch die vorsitzenden Richter*innen befragt werden, auch auf Betroffene von gravierenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erstrecken (§ 241a StPO).


Neuste Artikel
Landesmitgliederversammlung
GRÜNE Hamburg setzen starkes Zeichen für das Ende patriarchaler Gewalt / Partei spricht sich mit deutlicher Mehrheit für Hamburgs Olympia-Bewerbung aus
Die Hamburger GRÜNEN haben sich auf ihrer Landesmitgliederversammlung in Wandsbek für kraftvolle Reformen zur Bekämpfung patriarchaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen ausgesprochen. Ein entsprechender Antrag, eingebracht von Justizsenatorin Anna Gallina, wurde einstimmig beschlossen. „Ihr müsst Verantwortung übernehmen – und zwar jeder und jetzt!“, wandte sich Gallina insbesondere an die Männer in der Gesellschaft. Mit dem…
Landesvorstand
Stellungnahme des geschäftsführenden Landesvorstands der GRÜNEN Hamburg zur aktuellen Berichterstattung über die Bezüge des geschäftsführenden Landesvorstands
„Der aktuell in der Medienberichterstattung erhobene Vorwurf, die GRÜNEN Hamburg hätten das Gehalt der Parteivorsitzenden gegenüber Behörden über viele Jahre nicht ordnungsgemäß angezeigt, ist falsch. Diese versuchte Skandalisierung entbehrt jeglicher Grundlage. Wir haben uns zu jeder Zeit an Recht und Gesetz gehalten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle vier Jahre und hat 2017 und 2020 bestätigt,…
Tourismus
Vergünstigungen für Reisende – Rot-Grün will nachhaltigen Tourismus belohnen
Für Reisende soll es sich künftig auszahlen, ihren Urlaub in Hamburg möglichst nachhaltig zu gestalten. In einem gemeinsamen Antrag setzen sich SPD und Grüne für die Prüfung eines Belohnungssystems nach Kopenhagener Vorbild ein: Reisende, die umweltfreundlich anreisen und auf mehr Nachhaltigkeit während ihres Urlaubs setzen, erhalten in einem solchen „HamburgPay“-Modell Vergünstigungen, etwa für Hamburger Museen…
Ähnliche Artikel
Justiz
Bei häuslicher Gewalt – Einfacherer Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietvertrag
Der gemeinsame Mietvertrag bedeutet für Betroffene von häuslicher Gewalt zusätzliches Leid: Sie bleiben häufig auch nach dem Auszug abhängig von ihren gewalttätigen Partnern und müssen langwierige Gerichtsverfahren durchstehen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb für einen einfacheren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen in Fällen häuslicher Gewalt ein. Betroffenen wird so ein klarer Neuanfang…
Justiz
Investieren in ein starkes Hamburg von morgen – Rot-Grün stärkt Justiz, Verbraucher- und Tierschutz
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/26 setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für die nachhaltige Stärkung des Hamburger Rechtsstaats, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes ein. Der kostenlose Examens-Crashkurs für angehende Jurist*innen wird fortgeführt und die Digitalisierung der Verbraucherzentrale Hamburg weiter ausgebaut. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro für…
Justiz
28 neue Stellen für die Staatsanwaltschaften – Zagst: „Eine starke Justiz ist elementar für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat“
In den kommenden beiden Jahren werden bei den Hamburger Staatsanwaltschaften 28 neue unbefristete Stellen geschaffen. Dieser Personalausbau sorgt vor allem dort für Entlastung, wo es zuletzt zu deutlich mehr Verfahren kam, etwa bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, Drogendelikten und Kinderpornografie. Durch eine gut aufgestellte Justiz und effektive Strafverfolgung wird das Vertrauen in den…