Menschen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, stellen sich im Strafprozess immer auch der Gefahr einer Retraumatisierung. Fragetechniken sind oft konfrontativ, intime Details des Erlebten werden mehrfach wiederholt und zwischen den Verfahrensbeteiligten wird rechtlich gestritten – das alles kann Betroffene stark belasten. Nicht in allen Fällen kann dies durch eine aufgezeichnete, richterliche Vernehmung vermieden werden. Um diese Schutzlücken zu schließen, hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, nach der künftig die vorsitzenden Richter*innen Befragungen dieser Betroffenen durchführen sollen. Damit soll die Rechtslage an die bereits bestehende Regelung für minderjährige Zeug*innen angeglichen werden. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt den Vorstoß der BJV als wichtigen Ausgleich zwischen Schutzbedürfnis von Zeug*innen und Fragerechten der anderen Beteiligten.
Dazu Lena Zagst, Sprecherin für Justizpolitik der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der Vorschlag der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz stärkt die Rolle von Betroffenen sexueller Gewalt im Strafprozess. Die Befragung allein durch eine*n vorsitzende*n Richter*in kann Betroffene in der Hauptverhandlung entlasten und schützt vor Retraumatisierung. Gleichzeitig trägt der Vorschlag den Verfahrensrechten der weiteren Beteiligten Rechnung. So können etwa Angeklagte und Verteidiger*innen ihr Fragerecht mittelbar ausüben, indem sie ihre Fragen der*dem vorsitzenden Richter*in übermitteln, die*der diese dann an die Zeug*innen richtet. Damit schafft der Vorschlag einen Ausgleich zwischen dem Schutzbedürfnis der Zeug*innen auf der einen Seite und den Fragerechten der anderen Beteiligten auf der anderen Seite.“
Hintergrund: Bereits seit 2019 kann die richterliche Vernehmung von Zeug*innen, die Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§ 174-184k des Strafgesetzbuches, aufgezeichnet und im Strafprozess vorgeführt werden, um belastende Mehrfachbefragungen zu vermeiden (§§ 58a, 255a StPO). Häufig kommt es jedoch trotzdem – etwa aufgrund eines Beweisantrags – dazu, dass sich Betroffene einer Befragung in der Hauptverhandlung stellen müssen, etwa durch beisitzende Richter*innen, Schöff*innen, Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft, Verteidiger*innen sowie Nebenklagevertreter*innen. Die Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die Regelung, dass minderjährige Zeug*innen ausschließlich durch die vorsitzenden Richter*innen befragt werden, auch auf Betroffene von gravierenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erstrecken (§ 241a StPO).


Neuste Artikel
Gesundheit
Long Covid und ME/CFS – Neues Stufenmodell soll Versorgung von PAIS-Betroffenen verbessern
Menschen mit Long Covid, ME/CFS und anderen Formen des Post Acute Infection Syndrome (PAIS) finden häufig keine bedarfsgerechte medizinische Versorgung. Um diese Versorgungslücke anzugehen, setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in einem gemeinsamen Antrag für ein dreistufiges ambulantes Versorgungsmodell am UKE ein. Ziel ist ein schnellerer Zugang zu spezialisierter Diagnostik und Therapie sowie…
Hamburgs GRÜNE und Ricarda Lang bei CSD-Demo 2026: Jetzt erst recht – Haltung zeigen für eine Zukunft ohne Angst!
Auch in diesem Jahr beteiligen sich die GRÜNEN Hamburg mit einem eigenen Wagen an der großen Demonstration zum CSD (Christopher Street Day). Die Demo am Samstag, 01. August, mit dem Motto „Solidarisch queer. Haltung zeigen – für eine Zukunft ohne Angst!“ bildet den Höhepunkt der Hamburger Pride Week. Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner…
Fraktionsvorstand
Anschlag auf Berliner CSD – Imhof: „Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Familien und Freunden“
Die Grüne Fraktion zeigt sich erschüttert über den gestrigen Anschlag auf den Berliner CSD, bei dem ein Mensch getötet und 16 weitere verletzt wurden. Dazu Sina Imhof, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Der furchtbare Anschlag auf den Berliner CSD erschüttert uns zutiefst. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Familien und Freunden. Ihnen gilt unser tiefes…
Ähnliche Artikel
Justiz
Sexuelle Selbstbestimmung – Zagst: Bundesrat sendet starkes Signal für besseren Schutz vor sexualisierter und patriarchaler Gewalt
Der Bundesrat hat heute den Bundesratsinitiativen für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ sowie für die stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten zugestimmt. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt diese Entscheidungen außerordentlich und sieht darin ein wichtiges Signal für einen besseren Schutz vor sexualisierter und patriarchaler Gewalt. Dazu Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der…
Justiz
Bei häuslicher Gewalt – Einfacherer Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietvertrag
Der gemeinsame Mietvertrag bedeutet für Betroffene von häuslicher Gewalt zusätzliches Leid: Sie bleiben häufig auch nach dem Auszug abhängig von ihren gewalttätigen Partnern und müssen langwierige Gerichtsverfahren durchstehen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb für einen einfacheren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen in Fällen häuslicher Gewalt ein. Betroffenen wird so ein klarer Neuanfang…
Justiz
Investieren in ein starkes Hamburg von morgen – Rot-Grün stärkt Justiz, Verbraucher- und Tierschutz
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/26 setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für die nachhaltige Stärkung des Hamburger Rechtsstaats, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes ein. Der kostenlose Examens-Crashkurs für angehende Jurist*innen wird fortgeführt und die Digitalisierung der Verbraucherzentrale Hamburg weiter ausgebaut. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro für…