Mieterhöhungen sollen in Hamburg künftig auch weiterhin stärker begrenzt bleiben, als dies auf Bundesebene der Fall ist. Einen entsprechenden Antrag bringen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in die nächste Bürgerschaftssitzung am 13. Juni ein. Damit dürfen Mieten in Hamburg innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent steigen. Grundsätzlich gilt bundesweit eine sogenannte Kappungsgrenze von 20 Prozent, die gesenkt werden kann, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der MietenMove am Samstag hat deutlich gezeigt, dass viele Mieterinnen und Mieter in Hamburg bei ihren Miethöhen an der Grenze des Erträglichen sind. Es ist Aufgabe der Politik alle Instrumente zu nutzen, die uns zur Verfügung stehen, um die Mietenentwicklung zu drosseln. Das macht Rot-Grün in Hamburg. Die Mietgesetze ermöglichen es uns, die Mietsteigerungen auf 15% statt um 20% alle drei Jahre zu begrenzen. Wünschenswert wäre allerdings, dass sich die Steigerungsraten an den Lebenshaltungskosten-Indizes orientieren, die in den letzten Jahren deutlich niedriger als 15% in drei Jahren lagen. Es wäre die Aufgabe der GroKo in Berlin, hier das Gesetz zu ändern. Aber mit der CDU ist hier nichts zu holen. Das zeigt deutlich, wie auf Bundesebene die Mietbelastungen der Bürgerinnen und Bürger in den Metropolen zu Gunsten der Grundeigentümer weggelächelt werden.“
Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir sorgen dafür, dass in Hamburg Mieten auch weiterhin nicht um 20, sondern maximal um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen. Damit nutzen wir auch hier den Spielraum der bundesgesetzlichen Regeln maximal aus. Die Erneuerung der Grenze für Mieterhöhungen komplettiert ein umfangreiches Bündel von aktiven Maßnahmen der rot-grünen Koalition für den Mieterschutz, zu denen etwa auch die Sozialen Erhaltungsverordnungen für verschiedene Stadtteile zählen. Damit wollen wir Hamburgerinnen und Hamburger wirksam vor hohen Mieten schützen.“
Hintergrund
Rot-Grün hat sich in Hamburg mit einer Reihe von Maßnahmen für den aktiven Mieterschutz eingesetzt. So wurde etwa die Zahl der Gebiete mit Sozialen Erhaltungsverordnungen deutlich erhöht. Inzwischen sind rund 190.000 Menschen vor Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulativen Verkäufen kompletter Wohngebäude geschützt, zuletzt mit den Sozialen Erhaltungsverordnungen für Gebiete in Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd und in der nördlichen Neustadt. In der Prüfung befinden sich außerdem Altona-Nord und Eilbek. Ziel der Verordnungen ist es, den Verdrängungseffekten in besonders begehrten Stadtteilen entgegenzuwirken und weitere Verluste von günstigem Wohnraum einzudämmen, um die Bewohnerstrukturen dieser Quartiere zu schützen. Zudem wurden seit 2011 über 45.000 Wohnungen gebaut, die Förderung von Sozialwohnungen wurde nahezu verdreifacht und der bezahlbare frei finanzierte Wohnungsbau eingeführt, um Mietsteigerungen präventiv zu begegnen.
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