Mobilitätswende

Zahl der Bettelampeln mehr als halbiert – Domm: „Immer öfter grünes Licht für den Rad- und Fußverkehr“

Die Zahl der sogenannten Bettelampeln hat sich in Hamburg im letzten Jahr deutlich reduziert. Dies geht aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA) der Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Rosa Domm an den Hamburger Senat hervor (siehe Anlage). Seit Anfang 2022 wurden bei 47 Lichtsignalanlagen in Hamburg die Bettelampelfunktion abgeschaltet, was in der Folge vor allem Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu Gute kommt und für mehr Gleichstellung von klimafreundlichem Verkehr sorgt. Damit hat sich die Anzahl der Bettelampeln in einem kurzen Zeitraum mehr als halbiert. Bei weiteren 14 Lichtsignalanlagen soll die Bettelampelfunktion bis Ende 2024 abgeschaltet werden.

Dazu Rosa Domm, Sprecherin für Mobilitätswende der Grünen Fraktion Hamburg: „Bettelampeln sorgen für unnötige Zeitverzögerung, Unverständnis und Ärger. Sie sind ein Relikt aus einer Zeit, in der der Rad- und Fußverkehr dem Autoverkehr untergeordnet wurde. Deshalb ist es ein wichtiges Signal für die Mobilitätswende, dass wir den Verkehrsfluss der Radfahrenden jetzt in den Blick nehmen – und die Zahl der Bettelampeln in kürzester Zeit mehr als halbiert haben. Ampelschaltungen entscheiden schließlich darüber, wer wie schnell ans Ziel kommt. Deswegen müssen wir für die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs auch unsere Ampelsysteme umstellen und sie zeitgemäß programmieren: Wie das geht, zeigen Bedarfsampeln für Autos wie in der Bundesstraße, mit denen auf Schulkinder Rücksicht genommen wird, grüne Wellen für Radfahrende und der Abbau von Bettelampeln. Hamburg gibt dem Rad- und Fußverkehr immer öfter grünes Licht – und setzt überflüssigen Wartezeiten ein Ende.“

Hintergrund

Bei sogenannten Bettelampeln handelt es sich um Lichtsignalanlagen mit einer Anforderungsschaltung, bei denen der zum PKW-Verkehr parallellaufende Fuß- und teilweise auch Radverkehr ausschließlich durch eigene Anforderung freigegeben wird – und das, obwohl eine automatische Freigabe in der gleichen Phase (wie der des PKW-Verkehrs) technisch eigentlich möglich wäre.

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