Auf Antrag der Grünen und SPD wird heute eine Verfassungsänderung auf den Weg gebracht, die den Klimaschutz als Staatsziel festschreiben wird. Zudem wird die Fortschreibung des Hamburger Klimaplans sowie der Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes debattiert. Hamburg wird das erste Bundesland sein, das den Klimaschutz wirkungsvoll und demokratisch an der höchstmöglichen Stelle verankert.
Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der heutige erste Schritt hin zu einer Verankerung des Klimaschutzes als Staatsziel in der Hamburgischen Verfassung ist für uns Grüne ein sehr emotionales Ereignis. Denn damit wird unser aller Verantwortung, unser aller Auftrag an demokratisch höchstmöglicher Stelle verankert. Wir haben in Hamburg in der vergangenen Zeit bereits viel bewegt und Deutschlands ambitioniertestes Kohleausstiegsgesetz vorgelegt sowie Maßstäbe mit unserem Klimaschutzplan gesetzt. Der Klimaplan und das Klimaschutzgesetz vereinigen technologischen Fortschritt, ordnungspolitische Regeln und eine sozial ausgewogene Verteilung der Lasten. Damit versetzen wir Hamburg nicht nur in die Lage, international Maßstäbe in Sachen Klimaschutz zu setzen, sondern auch an wirtschaftlicher Wetterfestigkeit für die Zukunft zu gewinnen. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz legen wir auch die notwendigen ordnungspolitischen Regeln insbesondere im Gebäude- und im Wärmebereich fest. Denn nur so kann mehr Klimaschutz nicht nur aufgeschrieben, sondern auch umgesetzt werden. Damit werden der Klimaplan und das Klimaschutzgesetz zum Fundament für die Hamburger Klimaneutralität. Auf diesem Fundament muss in den nächsten Jahren kräftig gearbeitet werden, denn Klimaschutz ist ein dauerhafter Prozess. Und es kommt darauf an, dass die richtigen Weichen von den richtigen Akteuren gestellt werden, um die Klimaneutralität Hamburgs ernsthaft umzusetzen.“
Dazu Ulrike Sparr, umwelt- und energiepolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Aufnahme in die Verfassung wird der Klimaschutz dauerhaft und wirksam rechtlich verankert. Das ist dringend notwendig, denn die Erderwärmung zu bremsen, wird über die nächsten Jahrzehnte hinweg immer wieder unsere Kraft, unsere Kreativität und unsere Ausdauer fordern. Dabei werden immer wieder Abwägungen zu treffen sein, in der Politik ebenso wie von Gerichten. Mit der ausdrücklichen Aufnahme als Staatsziel in die Verfassung erhält der Klimaschutz ein besonderes Gewicht. Das ist gut so, denn ein stabiles Klima ist die Grundlage für unsere Zivilisation, von der Ernährung bis hin zur Freizeitgestaltung. Dass sich auch CDU und Linke diesem Antrag anschließen, ist besonders erfreulich, denn der Klimaschutz wird breite gesellschaftliche Bündnisse über bisherige Grenzen hinweg fordern. Ein Staatsziel alleine ist allerdings abstrakt. Konkrete Schritte haben wir mit dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaplan festgelegt. Unter anderem wird Hamburg auf neuen Gebäuden Solaranlagen zum Standard machen, die Fernwärme bis 2030 kohlefrei erzeugen, die Radwege und den öffentlichen Nahverkehr massiv ausbauen. Damit der Klimaschutz in Hamburg gelingt, muss der Plan in der nächsten Legislatur konsequent umgesetzt und das Klimaschutzgesetz mit effektiven Verordnungen hinterlegt werden.“


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