Mit einem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wird der Ausbau der Ombudsstelle in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe vorangebracht. Die Ombudsstelle dient der Klärung von Anliegen und Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe durch unabhängige Fachleute. Eine solche Ombudsstelle ist seit Oktober 2015 im Bezirksamt Mitte angesiedelt. Die Erfahrungen dieses wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekts sowie der Enquete-Kommission zu Kinderschutz und Kinderrechten haben gezeigt, dass es einen Ausbau des Ombudskonzeptes braucht. Mit dem heutigen Antrag wird die Grundsatzentscheidung für eine Vergabe in freie Trägerschaft getroffen.
Dazu Britta Herrmann, Sprecherin für Familie, Kinder und Jugend der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Nach den Erfahrungen des Pilotprojektes der Ombudsstelle im Bezirk Mitte hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig und unerlässlich diese Arbeit in der Jugendhilfe ist. Eltern und Kinder brauchen die Möglichkeit der Unterstützung durch eine vermittelnde Stelle im Kinderschutz. Ombudsarbeit bedeutet im wesentlichen Einzelfallgerechtigkeit und gerade dies ist in einem solch sensiblen Bereich wie dem Kinderschutz geboten. Neben der Sicherung von Transparenz und Beteiligungsrechten in Jugendhilfeverfahren, werden uns die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Ombudsarbeit auch wichtige Hinweise auf aktuell kritische Entwicklungen im System der Jugendhilfe geben, die es dann entsprechend aufzugreifen gilt.“
Dazu Uwe Lohmann, Fachsprecher Familie, Kinder, Jugend der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der rot-grüne Antrag ist eine gute Sache, denn er bedeutet eine Grundsatzentscheidung für die freie Trägerschaft und ist zugleich ein großer Schritt für den Ausbau der Ombudsstelle in der Hamburger Jugendhilfe. Bereits im Oktober 2015 ist in Kooperation mit der Sozialbehörde das Pilotprojekt einer Ombudsstelle im Bezirk Mitte gestartet. Dieses Projekt wurde durch die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie mit finanzieller Unterstützung der Sozialbehörde wissenschaftlich evaluiert. Die Evaluation ist in der Sache ermutigend, ebenso die noch hinzu gekommenen, bestärkenden Erkenntnisse der Enquete-Kommission zu Kinderschutz und Kinderrechten. Mit unserem Antrag sind wir auf einer Linie mit der Empfehlung der Enquete, durch freie Trägerschaft Neutralität zu signalisieren und eine niedrigschwellige Beratung zu sichern. Zudem steht der Antrag in Einklang mit den einstimmigen Beschlüssen der Bürgerschaft, die zum Abschluss der letzten Legislaturperiode getroffen wurden.“


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