Klimaaktivist*innen u.a. von Fridays For Future zogen im Jahr 2019 vor das Bundesverfassungsgericht, um gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung zu klagen. Heute nun fiel die Entscheidung: Aus Sicht der Karlsruher Richter*innen ist das Gesetz in Teilen verfassungswidrig, weil hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben werden. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion sieht in dem einstimmigen Urteil einen wegweisenden Schritt in Richtung Klimagerechtigkeit für kommende Generationen und Menschen ärmerer Länder.
Dazu Rosa Domm, Sprecherin für Klimapolitik der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein historisches und wegweisendes Urteil bekannt gegeben: Unzureichende Klimapolitik ist verfassungswidrig! Das bedeutet im Klartext: Klimaschutz gefährdet nicht unsere Freiheit, sondern sichert sie für die Zukunft. Fehlender Klimaschutz hingegen schränkt praktisch jegliche Freiheit kommender Generationen ein. Wer sich Klimaschutz also pro forma auf die Fahnen schreibt, weil es relevant für viele Wähler*innen geworden ist und ansonsten durch Tatenlosigkeit glänzt, bekommt nun die Quittung. Die Zeit der warmen Worte und leeren Versprechen ist vorbei. Wir erwarten zunächst von Bund ein wasserdichtes Klimaschutzgesetz mit klaren Zielvorgaben, die das 1,5-Grad-Limit nicht überschreiten. Dafür werden wir auch in Hamburg weiter streiten.“


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