Schulden und Überschuldung gefährden die Chance auf eine gelungene Resozialisierung straffällig gewordener Menschen nach der Haftentlassung. Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Lena Zagst zeigt, dass die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz diesem Risiko vor und nach der Haftentlassung mit einem umfangreichen Beratungs- und Hilfsangebot entschieden und erfolgreich begegnet (siehe Anlage).
Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Schuldnerberatung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wird gut angenommen und zeigt die erwünschte Wirkung. Im Rahmen der Resozialisierungsarbeit hat die Behörde festgestellt, dass das engmaschige Netz aus Beratungsangeboten die Betroffenen dazu befähigen kann, ihre individuellen Ziele bei der Schuldenregulierung zu erreichen. Dieses Ergebnis ist ein echter Erfolg.
Die Schuldnerberatung ist ein wichtiger Baustein, um das Opferhilfe- und Resozialisierungsgesetz umzusetzen. Sie stärkt nicht nur die Eigenverantwortung der Betroffenen und eröffnet ihnen Auswege aus den Schulden, sondern entlastet auch die Justiz, reduziert Sozialausgaben und vermeidet künftige Inhaftierungen. Das Beratungskonzept ist auf die besonderen Bedürfnisse der Gefangenen abgestimmt. Es unterstützt sie dabei, mit den Kosten von Strafverfahren umzugehen oder Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Außerdem ermöglicht die enge Zusammenarbeit mit der Schuldner- und Insolvenzberatung des Fachamtes für Straffälligen- und Gerichtshilfe den Gefangenen, ihre Ziele auch nach der Haftentlassung weiter zu verfolgen. Unser vorrangiges Ziel ist es, künftige Straftaten so gut wie möglich zu vermeiden. Dieses Maßnahmenpaket der Behörde bringt uns hier ein gutes Stück weiter.”
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