Der Einsatz der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für die Erhöhung des Frauenanteils in den Kommissionen zur mündlichen Prüfung des ersten juristischen Staatsexamens sorgt bereits für positive Veränderungen. Das zeigt die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) der Abgeordneten Lena Zagst. Demnach konnte mittels gezielter Maßnahmen, die auf einen rot-grünen Antrag aus April 2022 zurückgehen, der Anteil der mündlichen Prüfungen mit mindestens einer Prüferin von 33 Prozent im Jahr 2021 auf bereits rund 46 Prozent im Jahr 2022 erhöht werden (siehe Anlage). Die Grüne Fraktion Hamburg sieht darin einen bedeutenden Erfolg, der in den nächsten Jahren noch weiter ausgebaut werden soll.
Dazu Lena Zagst, Sprecherin für Justizpolitik sowie stellvertretende Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Die zunehmende Beteiligung von Prüferinnen am ersten juristischen Staatsexamen schafft nicht nur Vorbilder, sondern kann auch positive Auswirkungen auf die Noten weiblicher Prüflinge haben. Ungerechte Unterschiede in der Bewertung sind ein Unding, weshalb mir die Erhöhung des Frauenanteils in den mündlichen Prüfungen ein besonderes politisches Anliegen ist. Es freut mich, dass die Maßnahmen aufgrund unseres rot-grünen Antrags aus April 2022 nun bereits Wirkung zeigen. Dass 2022 rund 13 Prozent mehr Prüfungen unter Beteiligung einer Prüferin stattfanden als noch 2021 ist ein großer Erfolg. Dieser ist hart erarbeitet – und geht auf die gezielte und regelmäßige Ansprache potentieller Prüferinnen, die Einführung einer Kinderbetreuungspauschale und auf ein gesteigertes Problembewusstsein zurück. Wir haben somit in der Entwicklung hin zu mehr weiblicher Beteiligung bei der Prüfungsbewertung einen wichtigen Meilenstein erreicht, auf dem wir uns aber nicht ausruhen werden. Die regelmäßige Beteiligung von mindestens einer Frau an einer Prüfungskommission muss die Regel werden. Dafür setze ich mich weiterhin ein.“
Hintergrund
Die Beteiligung von weiblichen Prüferinnen schließt nachweislich die Lücke, die zwischen den Noten von männlichen und weiblichen Prüflingen entsteht, wenn eine rein männlich besetzte Prüfungskommission die mündliche Prüfung abnimmt. Insbesondere in den mündlichen Prüfungen zum ersten juristischen Staatsexamen ist der Frauenanteil in den Prüfungskommissionen jedoch sehr gering. Aus diesem Grund haben die rot-grünen Regierungsfraktionen den Senat mit der Drucksache 22/8134 zu konkreten Maßnahmen aufgefordert, um einen höheren Frauenanteil zu erreichen.
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