Um wirksam vor Diskriminierung zu schützen, gilt es, bestehende Rechtslücken aufzuspüren und zu schließen. Zu diesem Zweck hat der Senat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das in dieser Woche im Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung diskutiert wurde. Das Gutachten verdeutlicht, dass es auf dem Weg zum besseren Diskriminierungsschutz weitere Hürden zu bewältigen gibt und der Auf- und Ausbau konkreter Strukturen der Unterstützung und Beratung notwendig bleibt. Die Grüne Fraktion macht sich auf dieser Basis weiterhin für die Einführung eines Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz stark.
Dazu Filiz Demirel, Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen Fraktion Hamburg: „Die Anhörung im Ausschuss hat die Notwendigkeit eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) für Hamburg nochmal deutlich herausgestellt. Wir freuen uns, dass sowohl die Expert*innen als auch die anwesenden Vertreter*innen der Bürgerschaftsfraktionen sich grundsätzlich offen für ein solches Gesetz gezeigt haben. Das ist ein positives Signal für den Schutz vor Diskriminierung in unserer Stadt. Das Rechtsgutachten macht klar, dass es bei der Umsetzung wichtiger EU-Richtlinien verstärkter Anstrengungen bedarf und es Schutzlücken gibt, die sich auch durch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Bundesebene nicht schließen lassen. Daher ist hier die Landesebene in der Verantwortung. Wir setzen uns schon lange für ein Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz ein, das insbesondere vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen schützt. Die Anhörung hat zugleich auch gezeigt, dass ein Gesetz alleine nicht ausreicht. Um wirksam zu schützen, müssen konkrete Strukturen aufgebaut werden, wie eine unabhängige Landesantidiskriminierungsstelle und eine solide finanzierte horizontale Antidiskriminierungsberatung. Wir werden uns weiterhin dafür starkmachen, dass diesem konstruktiven Austausch auch konkrete rechtliche und strukturelle Schritte folgen, die zu einem besseren Diskriminierungsschutz für alle Menschen in Hamburg führen.”
Hintergrund
Das Rechtsgutachten wurde als Teil der Hamburger Antidiskriminierungsstrategie von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke in Auftrag gegeben.
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