Beschäftigte im Justizvollzug leisten täglich unter hohen körperlichen und psychischen Belastungen einen unverzichtbaren Beitrag für die öffentliche Sicherheit und Resozialisierung von Gefangenen. Anders als Polizei und Feuerwehr hatten sie bislang keinen Zugang zur Heilfürsorge. Mit einem interfraktionellen Antrag wollen die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Linken das ändern und die Heilfürsorge auf den Justizvollzugsdienst ausweiten. Die Leistungen der Heilfürsorge ähneln der gesetzlichen Krankenversicherung und sollen die Beschäftigten spürbar entlasten, insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen. Über den Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer morgigen Sitzung.
Dazu Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Die Ausweitung der Heilfürsorge auf den Justizvollzugsdienst ist ein wirklich wichtiger Schritt der Anerkennung und Wertschätzung für die Beschäftigten im Justizvollzug. Auf dieses Ziel haben wir gründlich und mit langem Atem hingearbeitet – umso mehr freue ich mich, dass sich unsere Beharrlichkeit ausgezahlt hat und wir das Vorhaben nun sogar gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen auf den Weg bringen. Damit machen wir die Arbeit im Justizvollzug attraktiver, gerade auch für junge Menschen, um die wir mit anderen Bundesländern konkurrieren. Dass der Antrag interfraktionell eingebracht wird, zeigt: Gute Arbeitsbedingungen und eine sichere Gesundheitsversorgung im Justizvollzug genießen breite politische Unterstützung in der Hamburgischen Bürgerschaft.”
Dazu Sarah Timmann, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Beschäftigten im Justizvollzug leisten jeden Tag unter hohen Belastungen einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unserer Stadt und für gelingende Resozialisierung. Wer in einem so anspruchsvollen Umfeld mit einem erhöhten Berufsrisiko arbeitet, braucht eine Gesundheitsversorgung, die umfassend und verlässlich ist. Mit der Heilfürsorge sorgen wir für mehr Gleichbehandlung mit Polizei und Feuerwehr und stärken die Attraktivität des Justizvollzugs als Arbeitgeber. Das ist ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte zu gewinnen, zu halten und ihre Arbeit angemessen wertzuschätzen.“
Dazu Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Was lange währt, wird endlich gut! Ich freue mich sehr darüber, dass die Heilfürsorge für die Strafvollzugsbediensteten nun endlich eingeführt wird. Die Prüfung dazu hat die Bürgerschaft auf unsere Initiative hin einstimmig vor rund sieben Jahren beschlossen. Denn schließlich sind sie bei der Ausübung ihres Berufs ebenso wie Beamte von Polizei und Feuerwehr täglich gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Die Heilfürsorge ist für diese besonders gefährdeten Beamtengruppen nicht nur eine Ausprägung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen!“
Dazu Stephan Jersch, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wir freuen uns, dass die demokratischen Fraktionen der Bürgerschaft jetzt interfraktionell die Zweiklassenregelung bei der Heilfürsorge für die Beschäftigten im Justizvollzug beenden. Die Arbeit im Justizvollzug ist anspruchsvoll und belastend und die Ausweitung der Heilfürsorge entlastet die Beschäftigten. Dieses deutliche Zeichen der Gleichstellung mit Polizei und Feuerwehr ist ein gutes Signal für die Beschäftigten im Justizvollzug.“
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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