Umwelt

Naturschutz stärken – Rot-Grün bringt Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in Hamburg auf den Weg

Die EU-Wiederherstellungsverordnung legt erstmals verbindliche Ziele zur Renaturierung geschädigter Ökosysteme fest und schafft damit einen klaren Rahmen für mehr Naturschutz auch in Hamburg. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bringen in einem gemeinsamen Antrag die Umsetzung der Verordnung in Hamburg auf den Weg. Ziel sind unter anderem besser geschützte Gewässer, kühlere Stadträume bei Hitze und mehr Raum für Artenvielfalt. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 3. Juni.

Dazu Lisa Maria Otte, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Eine intakte Natur ist von elementarer Bedeutung: Sie sorgt für frische Luft, sauberes Trinkwasser und sichert unsere Ernährung über die Landwirtschaft. Wälder, Parks und Grünflächen kühlen unsere Stadt an heißen Tagen, speichern Wasser im Boden und schaffen Lebensqualität. Viele Lebensräume in unserer Stadt verlieren allerdings zunehmend an Artenvielfalt, weil Rückzugsorte und Lebensgrundlagen für Tiere und Pflanzen fehlen. Die EU-Wiederherstellungsverordnung gibt uns erstmals einen verbindlichen Rahmen, um geschädigte Ökosysteme gezielt zu renaturieren und die Natur in Hamburg langfristig zu stärken. Gerade Gewässer wie Alster, Bille, Elbe und Dove Elbe sowie Moore, Wiesen, Wälder, Parks und Grünflächen sind unverzichtbar für Lebensqualität, Klimaanpassung und Erholung. Mit unserem Antrag wollen wir diese Räume gezielt aufwerten, durch renaturierte Ufer, artenreiche Flächen und eine Stärkung der Natur in den Stadtteilen vor Ort.“

Dazu Alexander Mohrenberg, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Intakte Natur ist kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für Lebensqualität, Klimaschutz und eine widerstandsfähige Stadt. Gerade in einer verdichteten Metropole wie Hamburg brauchen wir gesunde Gewässer, Moore, Grünflächen und Stadtbäume, um besser mit Hitze, Trockenheit und Extremwetter umgehen zu können. Die EU-Wiederherstellungsverordnung gibt dafür erstmals einen verbindlichen Rahmen vor – das unterstützen wir sehr. Wir fordern, dass Hamburg frühzeitig klare Prioritäten setzt, die Aufgabe planvoll angeht und die Umsetzung vorausschauend vorbereitet. Gerade in einer dicht besiedelten Großstadt wird sich die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung von anderen Bundesländern unterscheiden – daher wollen wir, dass der Senat sich auf Bundesebene einbringt und dafür sorgt, dass im Rahmen der nationalen Strategie auch die Stärkung von Stadtnatur eine Rolle spielt. Gleichzeitig ist klar: Die Umsetzung wird nur gelingen, wenn ausreichend Finanzierung bereitsteht und Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden.“

Hintergrund:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist am 18. August 2024 in Kraft getreten und verpflichtet die Mitgliedstaaten erstmals zu konkreten Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Die Bundesregierung muss bis 2026 einen nationalen Wiederherstellungsplan als Entwurf vorlegen. Laut einer repräsentativen Umfrage des NABU befürworten rund 90 Prozent der Hamburger*innen das EU-Gesetz. Besonders häufig genannt wurden dabei Sorgen vor Hitze und Trockenheit in der Stadt.

Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier. 

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