Justiz

Sexuelle Selbstbestimmung – Zagst: Bundesrat sendet starkes Signal für besseren Schutz vor sexualisierter und patriarchaler Gewalt

Der Bundesrat hat heute den Bundesratsinitiativen für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ sowie für die stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten zugestimmt. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt diese Entscheidungen außerordentlich und sieht darin ein wichtiges Signal für einen besseren Schutz vor sexualisierter und patriarchaler Gewalt. 

Dazu Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Die heutigen Beschlüsse des Bundesrates sind ein ganz starkes Signal für die sexuelle Selbstbestimmung und den besseren Schutz vor patriarchaler Gewalt. Mit dem Grundsatz ‚Nur Ja heißt Ja‘ schließen wir eine Schutzlücke im Sexualstrafrecht. Schweigen oder Erstarren dürfen niemals als Zustimmung verstanden werden. Entscheidend muss sein, ob ein freiwilliges Ja vorlag. Ebenso wichtig ist die stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Tatmotive bei Tötungsdelikten. Femizide sind Ausdruck struktureller, patriarchaler Gewalt und müssen sich auch im Strafrecht angemessen widerspiegeln. Hamburg hat beide Initiativen unter Federführung von Justizsenatorin Anna Galina mit auf den Weg gebracht. Dass sie nun eine Mehrheit im Bundesrat gefunden haben, ist ein großer Erfolg. Jetzt gilt es, diesen Schwung mitzunehmen und im Bundestag die notwendigen Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen. Betroffene brauchen ein Strafrecht, das ihre Lebensrealität anerkennt und sie bestmöglich schützt.“

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