Mit der geplanten Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes soll die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen verbindlich gestärkt und das Vergaberecht zugleich einfacher und praxistauglicher werden. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen entwickeln den Senatsentwurf mit einem Änderungsantrag weiter, um Tariftreue breiter anzuwenden, Kontrollen zu stärken und Vergabeverfahren einfacher und digitaler zu gestalten. Über den rot-grünen Änderungsantrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 16. September.
Dazu Dennis Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „Gute Arbeit und gerechte Löhne sind gerade in Zeiten, in denen viele Menschen Angst vor wirtschaftlichem Abstieg haben, von zentraler Bedeutung. Mit dem neuen Vergabegesetz stellt Hamburg genau das sicher: Wer einen städtischen Auftrag und damit Steuergelder erhält, muss den Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen ermöglichen. Wir werden in den kommenden Jahren so viel wie nie in unsere Stadt investieren, insbesondere in den Klimaschutz und den Ausbau von Bus und Bahn. Das neue Vergaberecht sorgt dafür, dass diese Investitionen schnell und unbürokratisch in konkrete Projekte fließen und unter fairen Standards umgesetzt werden. Mit unserem Zusatzantrag entwickeln wir das Vergabegesetz an zentralen Stellen weiter und machen es noch praxistauglicher. Indem wir die Wertgrenzen für Bauleistungen und Konzessionen absenken, erweitern wir den Kreis der Unternehmen, für die das Gesetz gilt – wodurch mehr Beschäftigte von guter Arbeit profitieren. Kleinen Unternehmen und Start-ups ermöglich wir es, noch unbürokratischer an städtische Aufträge zu kommen. Zugleich schaffen wir anlasslose Kontrollen, damit das Gesetz konsequent durchgesetzt wird und setzen uns für eine stärkere Digitalisierung ein. Dieses Gesamtpaket ist eine solide Basis für gute Arbeitsbedingungen und kräftige Investitionen in die Wirtschaftskraft unserer Stadt.“
Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Wer einen öffentlichen Auftrag erhält, soll seinen Beschäftigten faire und tarifgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Mit der Tariftreue sorgen wir dafür, dass öffentliche Investitionen gute Arbeit stärken und Unternehmen, die ordentlich bezahlen, im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Gleichzeitig darf ein modernes Vergaberecht notwendige Investitionen nicht durch unnötige Bürokratie ausbremsen. Deshalb weiten wir die Tariftreue auf mehr öffentliche Aufträge aus und verbinden das mit einfacheren, digitalen und praxistauglichen Verfahren. Konkret wollen wir die Wertgrenzen für Bauleistungen und Konzessionen von 500.000 auf 250.000 Euro absenken und die Regelungen beim Betreiberwechsel im öffentlichen Nahverkehr zugunsten der Beschäftigten stärken. Auch bei den Kontrollen schaffen wir klare Regeln, damit die Vorgaben nicht nur auf dem Papier stehen. Unser Ziel ist ein Vergaberecht, das fairen Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen sichert und zugleich dafür sorgt, dass öffentliche Aufträge zügig umgesetzt werden können.“
Hintergrund:
Der Senatsentwurf sieht erstmals eine verbindliche Tariftreueregelung bei öffentlichen Aufträgen vor. Mit dem rot-grünen Änderungsantrag soll der Anwendungsbereich ausgeweitet und die Durchsetzung gestärkt werden. Neben der Absenkung der Wertgrenzen sind unter anderem stichprobenartige Kontrollen, stärkere Regelungen zum Schutz von Beschäftigten bei Betreiberwechseln im öffentlichen Nahverkehr und die Möglichkeit weiterer sozialer Vergabekriterien vorgesehen. Darüber hinaus sollen Vergabeverfahren weiter digitalisiert und vereinfacht, kleinere und junge Unternehmen besser einbezogen und die bestehende Experimentierklausel zu einer breiter angelegten Innovationsklausel weiterentwickelt werden.
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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