Wer über ein mögliches Verfahren gegen die AfD entscheidet, braucht eine belastbare Tatsachengrundlage und eine fundierte juristische Bewertung. Deshalb setzen sich die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken dafür ein, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen und die Voraussetzungen für ein mögliches Verfahren gegen die „Alternative für Deutschland“ zu prüfen. Die Arbeitsgruppe soll unter Federführung des Bundes alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammentragen und bewerten, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tragfähig begründet werden können. Über den interfraktionellen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer kommenden Sitzung am 30. September.
Dazu Sina Imhof, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Ein Parteienverbot ist keine Kleinigkeit, sondern das schärfste Schwert unseres Grundgesetzes. Zugleich dürfen wir nicht tatenlos zusehen, wenn Freiheit und Menschenwürde angegriffen werden. Das unlängst veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte verdeutlicht, dass eine zeitnahe und vertiefte Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens dringend geboten ist. Politisch bekämpfen wir die AfD jeden Tag, indem wir Lösungen für drängende Probleme liefern und den Alltag der Menschen konkret verbessern. Wenn aber unsere Verfassung in den Grundfesten attackiert wird, müssen wir uns auch mit den Mitteln des Rechtsstaats wehren. Es ist unsere demokratische Verantwortung, alle relevanten Erkenntnisse zusammenzutragen und die Voraussetzungen für ein Verbot zu prüfen. Dabei dürfen wir keine Zeit verlieren. Wir brauchen die Bund-Länder-Arbeitsgruppe jetzt.“
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Politik entscheidet nicht, ob eine Partei verboten wird. Sie muss aber dafür sorgen, dass diese Frage überhaupt belastbar geprüft werden kann. Genau dafür wollen wir zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten, die die vorhandenen Erkenntnisse bündelt und prüft, ob die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren erfüllt sind. Das umfangreiche rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat aus unserer Sicht noch einmal wichtige Hinweise für die Notwendigkeit einer Prüfung gegeben. Unser Verfassungsrecht legt die Entscheidung über einen Antrag auf ein Verbotsverfahren bewusst in die Hände von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Wir sorgen dafür, dass diese Entscheidung auf der Grundlage belastbarer Fakten getroffen werden kann. Für uns Demokraten ist klar: Unsere deutsche Geschichte verpflichtet uns, die Instrumente zum Schutz unserer Demokratie, unserer Grundrechte und unseres Rechtsstaats nicht ungenutzt zu lassen, nur weil ihre Anwendung politisch unbequem ist. Am Ende gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Voraussetzungen liegen vor, dann ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, dies zu bewerten und die AfD gegebenenfalls zu verbieten. Oder sie liegen eben nicht vor, dann gibt es kein Verbot. Eine Partei, die sicher auf den Grundfesten unserer Demokratie steht, muss das Verfahren nicht so fürchten, wie es die AfD offenbar tut.“
Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Das umfangreiche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Voraussetzungen für die Verfassungswidrigkeit der AfD liegen vor. Deshalb darf die Frage eines AfD-Verbots nicht länger aufgeschoben werden, sondern muss vor das Bundesverfassungsgericht. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist ein wichtiger Schritt, um die vorhandenen Erkenntnisse zu bündeln und ein Verbotsverfahren auf eine belastbare Grundlage zu stellen. Klar ist zugleich: Ein Verbot ist ein wichtiges Mittel und dennoch bleibt die große Aufgabe, die gesellschaftlichen Verhältnisse genau zu analysieren und zu bekämpfen, die den Aufstieg der extrem Rechten begünstigen.“
Hintergrund:
Mit der Drucksache 23/2520 hatte die Hamburgische Bürgerschaft im Januar 2026 die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch vom Ausgang des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln abhängig gemacht. Da sich die weitere gerichtliche Auseinandersetzung über mehrere Jahre erstrecken könnte und sich die Erkenntnislage zur AfD fortlaufend verändert, soll die Prüfung nun zeitnah beginnen. Eine neue Bewertungsgrundlage bildet dabei das rund 1.500 Seiten umfassende rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte vom 25. Juni 2026, das Ziele und Verhalten der AfD anhand der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts untersucht und zu dem Ergebnis kommt, dass ein Verbotsantrag voraussichtlich Aussicht auf Erfolg hätte. Zwei unabhängige Zweitgutachten bestätigen die Wissenschaftlichkeit und Ergebnisoffenheit der Untersuchung. Vor diesem Hintergrund setzen sich SPD, Grüne und Linke nun für die zeitnahe Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes ein, die alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammentragen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches Verfahren prüfen soll.


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