Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich für eine Neuregelung im Personenstandsrecht ein, die geschlechtsspezifische Diskriminierung beenden soll. Dabei geht es darum, Menschen, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen können oder wollen, zukünftig eine dritte Möglichkeit zu geben, sich registrieren zu lassen. Rot-Grün setzt sich schon lange für dieses Thema ein und hat es bereits im Landesaktionsplan benannt. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Oktober letzten Jahres verleiht dem Nachdruck und schlägt konkrete Maßnahmen vor, deren Umsetzung nun auch mit einem Antrag zur nächsten Bürgerschaftssitzung vorangebracht werden soll.
Dazu Farid Müller, Sprecher für Lesben-/Schwulen-/Queer-Politik und Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir Grüne wollen, dass das Verfassungsgerichtsurteil für intersexuelle Menschen ordentlich von der Großen Koalition umgesetzt wird. Und hier in Hamburg wollen wir helfen, das Urteil für die Betroffenen im Alltag ebenfalls umzusetzen.“
Dazu Annkathrin Kammeyer, Fachsprecherin LSBTI der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir kämpfen in Hamburg seit langem für die Gleichstellung von LSBTI lebenden Menschen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich ausdrücklich. Damit werden wir eine echte Verbesserung für viele Menschen schaffen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen können oder wollen und die jetzt im Alltag häufig Diskriminierung ausgesetzt sind.“
Hintergrund:
Seit 2013 wird bei Menschen, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, der Geschlechtseintrag offengelassen. Ein anderes Geschlecht neben dem männlichen oder weiblichen kann nicht positiv eingetragen werden. Dies wiederspricht den Grundsätzen einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen können oder wollen. Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu im Oktober 2017 fest, dass die aktuelle Regelung die im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte dieser Menschen verletze. Die bisher fehlende Möglichkeit eines dritten Eintrags ist zudem ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot: Menschen, die nicht männlichen oder weiblichen Geschlechts sind, werden wegen ihres Geschlechts diskriminiert, weil sie im Gegensatz zu Männern und Frauen nicht gemäß ihrem Geschlecht registriert werden können.
Die Hamburgische Bürgerschaft und der Senat setzen sich seit vielen Jahren engagiert für die Rechte und die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI) ein. Zu Beginn der 21. Legislaturperiode hatte die Hamburgische Bürgerschaft die Entwicklung eines Aktionsplans zur Akzeptanz und Anerkennung der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt vereinbart, dessen erster Entwurf bereits in der 20. Legislaturperiode vorlag. Im Januar 2017 erfolgte die Präsentation des vom Senat beschlossenen Aktionsplans, der elf Handlungsfelder mit 90 konkreten Einzelmaßnahmen umfasst. Im Aktionsplan wird bereits auf „die Vielfalt der Geschlechter, insbesondere mit Blick auf Überlegungen zu der Gestaltung von Sprache, Formularen und Datenerfassungen“ hingewiesen. Der Landesaktionsplan gibt hier bereits die Richtung vor, die das Bundesverfassungsgericht nun mit sehr konkreten Maßnahmen untermauert und die Umsetzung damit ein stückweit beschleunigt.
Neuste Artikel
Fraktionsvorstand
Zum Tod von Eugen Wagner – Gwosdz: „Hamburg verliert eine prägende Persönlichkeit der jüngeren Stadtgeschichte“
Am 7. August ist Eugen Wagner im Alter von 83 Jahren in Hamburg gestorben. Die Grüne Fraktion trauert um den SPD-Politiker und langjährigen Senator, der fast zwei Jahrzehnte lang die Bau- und Verkehrspolitik der Stadt maßgeblich geprägt hat. Von 1983 bis 2001 verantwortete er zentrale Infrastrukturprojekte wie den Bau der vierten Elbtunnelröhre, die Planung der…
Fraktionsvorstand
Thering-Kritik an Merz – Gwosdz: „Die CDU Hamburg liegt einmal mehr daneben“
Die Hamburger CDU kritisiert die Entscheidung von Bundeskanzler Merz, vorerst keine Waffen nach Israel zu liefern, und bezeichnet dieses Vorgehen als „falsch“. Die Grüne Fraktion Hamburg zeigt sich darüber irritiert und bewertet die Äußerungen von CDU-Landeschef Dennis Thering als realitätsfern. Dazu Michael Gwosdz, Vorsitzender der Grünen Fraktion Hamburg: „Fast zwei Jahre nach dem 7. Oktober,…
Wohnen
Azubi-Wohnen stärken – Rot-Grün bringt mehr Wohnheimplätze für Auszubildende auf den Weg
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag dafür ein, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende in Hamburg deutlich auszubauen. Künftig sollen städtische Flächenpotenziale noch gezielter genutzt und auch private Grundstücke erschlossen werden. Ergänzend sollen auch neue Kooperationsmodelle, etwa im Rahmen des Fachkräftenetzwerks, gefunden und gestärkt werden. Ziel ist es,…
Ähnliche Artikel
Queer
Großes Interesse am Selbstbestimmungsgesetz – Hector: „Zahlen zeigen, wie dringend das Gesetz erwartet wurde“
Seit dem 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft und hat das veraltete Transsexuellengesetz abgelöst. Mit dem Gesetz wurde ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Menschenrechte von trans* Personen getan. Aus einer Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) des Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector geht hervor, dass in Hamburg seit dem…
Queer
Die Hamburger Grünen beim CSD 2024 – Demokratie verteidigen. Vielfalt leben.
Am Samstag, 3. August, begeht Hamburg den Christopher Street Day (CSD) 2024 mit der alljährlichen großen Demonstration mit Parade unter dem Motto „5 vor 12! Du & ich gegen Rechtsdruck“. Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Hamburg beteiligt sich mit einem eigenen Wagen, der die Botschaft „Demokratie verteidigen. Vielfalt leben.“ trägt. Neben Hamburgs Zweiter Bürgermeisterin…
Queer
Vorbereitungen auf Selbstbestimmungsgesetz – Hector: „Ein neues Zeitalter bricht an“
Das im April vom Bundestag verabschiedete „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften” ist ein großer Schritt hin in Richtung Anerkennung für trans*-, inter* und nicht-binären Menschen in Deutschland. Es ersetzt ab dem 1. November das diskriminierende Transsexuellengesetz. Schon ab dem 1. August können Termine beim Standesamt vereinbart…