Der Senat hat die Mietpreisbremse neu erlassen und die Kappungsgrenzenverordnung bis 2023 verlängert. Zuvor hatte das Landgericht Hamburg in einem Urteil die bisherige Mietpreisbremse aus formellen Gründen gekippt. Wird eine Wohnung neu vermietet, begrenzt die Mietpreisbremse die Mietsteigerung auf maximal 10 Prozent oberhalb des Mittelwertes des Mietenspiegels. Die Kappungsgrenzenverordnung beschränkt Mietsteigerungen nun weiterhin auf 15 statt 20 Prozent in drei Jahren. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt die zügige Umsetzung der rot-grünen Initiative.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir müssen die Mietpreissteigerungen begrenzen, damit Wohnraum in Hamburg bezahlbar bleibt. Die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbremse sind hier die richtigen Instrumente. Eine weitere Begrenzung der Mietpreiserhöhung auf maximal 9 Prozent in drei Jahren würden wir sehr begrüßen, vor allem mit Blick auf die Inflation von 6 Prozent. Das kann aber, ebenso wie das Stopfen der Lücken in der Mietpreisbremse, nur auf Bundesebene geregelt werden. Die CSU muss hier ihre Blockadehaltung gegen den Gesetzesentwurf der zuständigen SPD-Ministerin zur Mietpreisbremse beenden. Es kann nicht angehen, dass Bayern laufend den Horst macht und unser Land aus dem Gleichgewicht bringt. Wir unterstützen zudem den ‚Grünen 10-Punkte-Plan für faire Mieten‘ im Bundestag. Wenn bei der Mietpreisregulierung nicht endlich die Kohlen aus dem Feuer geholt werden, droht die soziale Lage in den Metropolen zu überhitzen.“
Hintergrund: Der „10-Punkte-Plan für faire Mieten“ der Grünen Bundestagsfraktion ist hier abrufbar.


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