Wer Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln möchte, soll das in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnungen auch weiterhin genehmigen lassen müssen. Dafür setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Rahmen eines Antrages ein, der die erneute Verlängerung der Umwandlungsverordnung vorsieht. Damit werden Mieterinnen und Mieter auch weiterhin sinnvoll vor Verdrängung geschützt. Die aktuelle Verordnung läuft zum 31.12.2018 aus und soll um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Rot-Grün hat sich den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihren Quartieren ganz oben auf die Agenda gesetzt. Weite Teile der Innenstadt, darunter St. Pauli, Sternschanze, Altona, Ottensen, St. Georg und Eimsbüttel, mit insgesamt rund 190.000 Hamburgerinnen und Hamburgern befinden sich deshalb unter dem Schutz der Sozialen Erhaltungsverordnungen. Die Umwandlungsverordnung ist das wirksamste Instrument gegen Verdrängung – sie nimmt der Renditegier die Luft. Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude können mit ihr in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung wirksam verhindert werden.“
Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg ist eine Stadt für alle, aber wir brauchen Regeln, damit das auch so bleibt. Die Umwandlungsverordnung schützt weite Gebiete vor Finanzinvestoren, die durch Luxusmodernisierungen Hamburgerinnen und Hamburger an den Stadtrand drängen und den Charakter der Quartiere zum Nachteil Hamburgs verändern. Es kann nicht sein, dass der soziale Status darüber entscheidet, wo man in Hamburg zuhause ist und dass Wohnungen leer stehen, weil sie als Spekulationsobjekte missbraucht werden. Dieser Entwicklung werden wir uns mit aller Macht entgegenstellen. Die Umwandlungsverordnung ist dabei ein wichtiges Korrektiv, mit dem eine nachhaltige Stadtentwicklung möglich wird.“


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